Der Milchkonzern Müller hört es nicht gern, Greenpeace darf es aber weiterhin sagen: Die Bezeichnung “Gen-Milch“ ist gerichtlich genehmigt.
Karlsruhe. Greenpeace darf Produkte der Molkerei Müller weiter als „Gen-Milch“ bezeichnen. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, die Umweltorganisation dürfe den Begriff weiter verwenden, da dieser nicht jeglicher Tatsachengrundlage entbehre. (Az.: 1 BvR 1890/08)
Müller verzichte im Herstellungsprozess nicht gänzlich auf gentechnische Verfahren, begründete das Gericht sein Urteil und bestätigte damit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Molkerei hatte bis zum Verfassungsgericht geklagt, um Greenpeace die Bezeichnung zu untersagen. Nach Meinung des Milchkonzerns handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Die Molkerei nehme das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis, sagte ein Unternehmenssprecher. Es entspreche nach wie vor nicht der Rechtsauffassung der Firma.
Greenpeace begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Meinungsfreiheit und Transparenz bleiben damit wichtiger als das Interesse von Molkereien, die Verwendung von Gen-Pflanzen zu verschleiern“, sagte Gentechnik-Expertin Stephanie Töwe. Die Milchkühe der Molkerei würden mit Gen-Pflanzen gefüttert.
Die Molkerei Alois Müller vertreibt in Deutschland unter anderem die Produkte Müllermilch, Froop-Joghurt oder Allgäuer Dickmilch.