Ex-Personalvorstand Helmuth Schuster ist im Rahmen der VW-Affäre zu zehn Monaten Haft auf Bewährung plus Geldstrafe verurteilt worden.
Wolfsburg. Für seine Beteiligung an der VW- Korruptionsaffäre wird der ehemalige Manager Helmuth Schuster milder bestraft als bislang vorgesehen. Das Wolfsburger Amtsgericht verurteilte den früheren Skoda-Personalvorstand am Dienstag wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zehn Monaten Haft mit Bewährung und Zahlung von 15.000 Euro.
Ein Strafbefehl, gegen den Schuster Einspruch eingelegt hatte, sah eine einjährige Bewährungsstrafe und eine Zahlung von 10.000 Euro vor. Schuster war nicht zur Verhandlung erschienen und ließ sich von seinem Verteidiger vertreten.
Schuster wurde unter anderem vorgeworfen, die Scheinanstellung der Lebensgefährtin des Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer arrangiert zu haben, der bereits verurteilt wurde. Außerdem wurde ihm zur Last gelegt, bei der Standortsuche für eine VW-Fabrik in Indien von einem indischen Investor 100.000 Euro unberechtigt kassiert zu haben, um ihn gegenüber anderen Bewerbern zu bevorzugen.
Ferner soll Schuster auf VW-Kosten 2004 eine Privatreise nach Indien unternommen und einen Nachtklub in Prag besucht haben. Schuster arbeitete auch für die tschechische VW-Tochter Skoda.
In der VW-Affäre waren zuvor unter anderen der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz und Ex-VW-Betriebsratschef Klaus Volkert verurteilt worden.