Spaß macht das nicht – aber es muss sein: Die Steuererklärung für das Jahr 2008 steht an. Wer das verpasst, verschenkt bares Geld. Darum hilft WELT ONLINE bei der Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen in einer neuen Serie die wichtigsten Tricks und Kniffe. Es geht um 900 Euro.

Zugegeben, es fällt leicht, eine unterhaltsamere Beschäftigung zu finden. Selbst lästiges Bügeln oder Wasserkästen schleppen gewinnt an Attraktivität, wenn es darum geht, die alljährliche Steuererklärung zu machen. Doch aller Unlust zum Trotz: Steuerzahler sollten sich einige Stunden Zeit nehmen, um Belege zu sortieren und die Bögen für das Finanzamt auszufüllen. Denn der Lohn für diese Arbeit ist ansehnlich. "Wer keine Steuererklärung macht, verschenkt viel Geld", sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine. Im Schnitt erhält jeder Arbeitnehmer in Deutschland rund 900 Euro von seinem Finanzamt zurück.

Schon wenn lediglich die Kirchensteuer vom Lohn einbehalten wurde, lohnt sich das Ausfüllen der Bögen. Höher fällt die Überweisung des Finanzamts aus, wenn die Ausgaben für Werbungskosten und Sonderausgaben die dafür vorgesehenen Pauschbeträge in Höhe von 920 bzw. 36 Euro übersteigen. Diese Beträge sind schnell erreicht - etwa wenn Steuerzahler Ausgaben für Versicherungen, Altersvorsorge oder Spenden abrechnen können. Die Werbungskostenpauschale ist bereits überschritten, wenn der einfache Weg zur Arbeit 14 Kilometer oder mehr beträgt. Denn in der Steuererklärung für 2008 können Arbeitnehmer wie früher den Weg zur Arbeit ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent verrechnen. Auch wer Ausgaben für Fortbildungen hatte, kann diese - sofern ein Zusammenhang mit künftigen Einkünften besteht - als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Besonders hoch fällt die Steuererstattung für all diejenigen aus, die aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen. Sie können nicht nur Mietkosten, sondern auch eine Heimfahrt in der Woche steuerlich geltend machen.

Die wichtigsten Änderungen

Die Liste mit den Änderungen, die das Finanzministerium für das Jahr 2008 entworfen hat, fällt im Vergleich zu den Vorjahren relativ übersichtlich aus. Änderungen gibt es vor allem bei der Abrechnung von Auswärtstätigkeiten und beim Schulgeld. Auch müssen Steuerzahler viele Belege nicht mehr sofort mit der Steuererklärung einreichen. Der Fiskus unterscheidet nicht mehr nach Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit. Die Reisekosten dieser "Auswärtstätigkeiten" werden nun steuerlich gleich behandelt. Steuerzahler können die Fahrt- und Übernachtungskosten, die bei Auswärtstätigkeiten anfallen, unbegrenzt lange absetzen. Die Drei-Monats-Frist entfällt. Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzstellen können Fahrten bereits ab dem ersten Kilometer mit der Dienstreisepauschale oder den tatsächlichen Kosten verrechnen.

Eltern haben seit 2008 die Möglichkeit, das Schulgeld für Privatschulen auch dann als Sonderausgaben zu verrechnen, wenn sich die Schule im Ausland befindet. Allerdings akzeptiert der Fiskus nur noch maximal 5000 Euro im Jahr. Eltern, die ihren Anspruch auf Kindergeld verloren haben, weil ihr Kind zu viel verdient hat, sollten noch einmal genau nachrechnen. Liegen die zu versteuernden Einkünfte des Sprösslings lediglich geringfügig über 7680 Euro, lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Inzwischen gibt es ein anhängiges Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1874/08) (mehr dazu in Teil 4 der Steuer-Serie).

Die Finanzverwaltung räumt allen Bürgern, die eine freiwillige Steuererklärung abgeben wollen, eine verlängerte Abgabefrist ein. Die Finanzbeamten akzeptieren die Abrechung für das Jahr 2005 noch bis Ende 2009. Daher sollten Steuerzahler prüfen, ob sie sich für die Jahre ab 2005 vom Fiskus noch Geld zurückholen können oder ob sich ein "Antrag auf nachträgliche Verlustfestsetzung" rechnet (mehr dazu in Teil 3 der Steuer-Serie).

Eine kleine Neuerung gibt es für alle, die im eigenen Haushalt einen Handwerker, eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft beschäftigt hatten. Ab sofort akzeptieren die Beamten die Ausgaben auch dann, wenn der Haushalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat liegt. Was viele nicht wissen: Auch Mieter können sich einen Teil ihrer Nebenkosten auf diesem Weg zurückholen (mehr dazu in Teil 2 der Steuer-Serie).

Für das Jahr 2008 können Steuerzahler 66 (Vorjahr: 64) Prozent der Einzahlungen in die gesetzliche Rente sowie eine Basisrente steuerlich geltend machen - maximal 13 200 Euro. Riester-Sparer sollten keine Mühe scheuen und die "Anlage AV" ausfüllen. Das Finanzamt prüft dann, ob sich für den Sparer die staatlichen Zulagen oder die Steuerersparnisse rechnen.

Kontrollnetz verdichtet

Auch wenn sich die Steueränderungen für 2008 im Rahmen halten, so hat der Fiskus sein Kontrollnetz enger gezogen. 2008 hat jeder Bürger eine sogenannte Steuer-Identifikationsnummer erhalten. Diese Neuregelung ist insbesondere für Ruheständler brisant. Denn alle privaten und öffentlichen Rentenkassen sind verpflichtet, lückenlos sämtliche gezahlten Alterseinkünfte ab dem Jahr 2005 zu melden. Rentner mit höheren Bezügen, die in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung gemacht haben, müssen daher mit Nachfragen rechnen. Doch auch Rentner haben viele Möglichkeiten, die Alterseinkünfte mittels Altersentlastungsbetrag oder Werbungskosten deutlich zu senken (mehr dazu in Teil 5 der Steuer-Serie).

In der großen siebenteiligen Steuerserie von WELT ONLINE erfahren Sie, wie Sie sich möglichst viel Geld vom Staat zurückholen können. Wichtige Tipps, Hinweise und Rechenbeispiele stellen sicher, dass Sie dem Finanzamt keinen Cent schenken.

Nicht jeder muss mit dem Finanzamt abrechnen

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuerklärung zu machen. Doch in folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer und Rentner abrechnen:

- wenn sie neben Gehalt oder Rente weitere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug in Höhe von mehr als 410 Euro erhalten haben;

- wenn sie steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I von über 410 Euro erhalten haben;

- wenn sie 2008 als Beamter und Angestellter gearbeitet haben, also eine rentenversicherungspflichtige und eine rentenversicherungsfreie Beschäftigung hatten;

- wenn sie auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag haben eintragen lassen (nicht bei Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag);

- wenn einer der Ehepartner nach Klasse V oder VI besteuert wurde;

- wenn sie außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen erhalten haben, die der Arbeitgeber nach der Fünftelregelung verrechnet hat;

- wenn die Ehe geschieden wurde oder ein Ehepartner gestorben ist und der andere noch im gleichen Jahr wieder geheiratet hat;

- wenn ein Verlustbescheid vorliegt und die Verluste verrechnet oder in das kommende Jahr vorgetragen werden sollen.

Nicht-Arbeitnehmer müssen dann eine Steuererklärung machen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Abzug von Werbungskosten, Sparerfreibetrag, Altersentlastungsbetrag) den Grundfreibetrag plus Sonderausgabenpauschale, also 7700 Euro (Alleinstehende) bzw. 15.401 Euro übersteigt.

Diese Fristen gelten für die Abgabe

Pflichtveranlagung: Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Steuerklärung zu machen, müssen diese bis spätestens 2. Juni 2009 beim Finanzamt einreichen. Wer die Abrechnung mit dem Fiskus von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat mit der Abgabe bis zum 31. Dezember 2009 Zeit. Steuerzahler, die den Termin nicht einhalten können, sollten bei ihrem Finanzamt formlos eine Fristverlängerung beantragen. In dieser muss kurz begründet werden, warum eine fristgerechte Abgabe nicht möglich ist. Reicht der Steuerzahler die Abrechnung beim Finanzamt zu spät ein, können die Beamten einen Verspätungszuschlag erheben. Dieser darf bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen - maximal jedoch 25 000 Euro.

Freiwillige Steuererklärung: All diejenigen, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung zu machen, haben dafür vier Jahre Zeit. Diese Regelung gilt ab dem Steuerjahr 2005. All diejenigen, die eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2005 einreichen möchten, haben also noch bis zum 31. Dezember 2009 Zeit. Steuerzahler sollten die Möglichkeit nutzen, denn häufig gibt es Geld zurück.

Freiwillige Abgabe rechnet sich häufig

Wer im Jahr 2008 viele Ausgaben hatte, sollte beim Finanzamt eine freiwillige Steuererklärung einreichen. Dies rechnet sich,

- wenn die Werbungskosten und Sonderausgaben über den Pauschbeträgen von 920 bzw. 36 Euro liegen. Dies ist bereits der Fall, wenn Sie 2008 Kirchensteuer gezahlt haben oder der einfache Weg zur Arbeit mehr als 14 Kilometer betrug;

- wenn der Steuerzahler anstatt des Kindergelds einen Kinderfreibetrag geltend machen will. Der Freibetrag rechnet sich ab einem Grenzsteuersatz von 31,8 Prozent. Das entspricht bei Alleinstehenden einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro. Bei Verheirateten liegt dieser relevante Betrag bei 60.000 Euro;

- wenn ein Ehepaar die Steuerklassenkombination IV/IV gewählt, 2008 aber nicht annähernd gleich hohe Einkünfte hatte;

- wenn die Bank Zinsabschlagsteuer einbehalten hat, obwohl die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag plus Werbungskosten-Pauschbetrag (801 Euro) nicht übersteigen;

- wenn Handwerker, Pflegepersonal oder Haushaltshilfen im eigenen Haushalt beschäftigt wurden;

- wenn sogenannte außergewöhnliche Belastungen wie Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige, ein Hinterbliebenen- oder Behindertenpauschbetrag oder eine Haushaltshilfe in besonderen Fällen abgerechnet werden können. Ausgaben für Scheidung, Krankheiten oder Beerdigungen wirken sich jedoch erst dann steuermindernd aus, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen (mehr dazu unter: So setzen Sie Sonderausgaben erfolgreich ab ).

Wie hoch die persönliche Steuerlast ausfällt, kann jeder einfach im Internet ermitteln. Mit Hilfe des Abgaberechners des Bundesfinanzministeriums können Sie sogar Vergleiche zu anderen Jahren bis 1958 anstellen. War die steuerliche Belastung 1981 wirklich geringer? Zum Abgabenrechner...

Quelle: Welt Online