Der Verband des Bäckerhandwerks erhebt Klage gegen Aldi, die größte deutsche Billigkette. Es geht um angeblich irreführende Werbung.
Berlin. Deutschlands Bäcker haben den Discount-Marktführer Aldi wegen irreführender Werbung für Brot und Brötchen aus den neu eingeführten Backautomaten verklagt. Der Discounter werbe mit der Aussage, das Unternehmen backe „den ganzen Tag Brot und Brötchen“ für die Kunden, heißt es in einer Klageschrift des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gegen Aldi Süd, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorliegt. Tatsächlich würden die Backwaren in den Backautomaten der Aldi-Geschäftsstellen aber „nur erhitzt und/oder gebräunt“.
Daneben wirft Deutschlands Bäckerhandwerk Aldi vor, das Brot aus den Backautomaten unter irreführenden Bezeichnungen zu verkaufen und zu bewerben. Das Brot enthalte nicht die vorgeschriebenen Mengen an Mehl oder Getreide, heißt es in der Klageschrift. Konkret geht es dem Bäckerhandwerk um Roggenmischbrot und Dinkelvollkornbrot von Aldi.
Der Discounter warb damit, dass sein Roggenmischbrot 34 Prozent Roggenmehl enthält, das Dinkelvollkornbrot 42 Prozent. Die Leitsätze für Brot- und Kleingebäck der Deutschen Lebensmittelbuchkommission schreiben für Roggenmischbrot aber einen Roggenmehlanteil zwischen 50 und 90 Prozent vor, für Dinkelvollkornbrot einen Anteil von mindestens 90 Prozent Dinkelerzeugnissen.
Aldi Süd stattet seit Monaten seine 1770 Filialen in Süd- und Westdeutschland nach und nach flächendeckend mit Backautomaten aus. Der Discounter bietet dort die Backwaren zu günstigen Preisen an, Brötchen etwa kosten 15 Cent. Kunden müssen an den sogenannten Backshops in den Filialen einfach einen Knopf drücken, kurze Zeit später kommt dann die warme Ware.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 14.500 Betrieben in Deutschland mit 291.000 Beschäftigten. Der Verband hatte zuvor versucht, Aldi mit einer Unterlassungerklärung dazu zu verpflichten, auf Werbung für die nach Ansicht der Bäcker nur vermeintlich frischen Backwaren genauso zu verzichten sowie auf die Verwendung bestimmter Brotbezeichnungen, wenn die Mindestmengen von Mehl unterschritten werden.