Straßburg. Ähnlich wie für Flug- und Zugreisende sollen in der EU auch Schiffspassagiere ab 2012 besser bei Verspätungen oder Unfällen entschädigt werden. Darauf zielt eine Neuregelung ab, die das Europaparlament gestern verabschiedet hat. Da es bereits eine Einigung mit den EU-Mitgliedsländern gibt, dürfte der Ministerrat die Neuregelung in Kürze absegnen.
Schiffsreisenden muss künftig die Erstattung des Fahrpreises oder eine alternative Transportmöglichkeit angeboten werden, wenn ihr Schiff mehr als 90 Minuten Verspätung hat. Wenn die Betroffenen aufgrund der Verspätung übernachten müssen, steht ihnen ein Betrag von je 80 Euro für maximal drei Nächte zu. Die Neuregelung gilt für Schiffe, die auf See oder Flüssen mehr als zwölf Personen befördern. Ausgenommen sind einige Ausflugs- und Besichtigungsfahrten sowie Fähren, die weniger als 500 Meter fahren.