Wer seinen Vertrag durchschauen will, muss einige Fachbegriffe kennen:
Überschussbeteiligung: Der Wert ist vergleichbar mit einem Festgeldzins, der für ein ganzes Jahr gilt, jährlich neu festgelegt wird und nicht nachträglich geändert werden kann. Die auch "laufende Verzinsung" genannte Größe setzt sich zusammen aus dem Garantiezins und Überschüssen, die die Versicherungen mit den Kundengeldern erwirtschaften.
Garantiezins: Jeder Kunde bekommt von seiner Versicherung bei Vertragsabschluss einen garantierten Mindestzins zugesagt, der für die gesamte Laufzeit gilt. Seit 1. Januar beträgt er nur noch 1,75 Prozent. Der Zins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt.
Gesamtverzinsung: Sie ist für Kunden relevant, deren Vertrag in diesem Jahr ausläuft. Die Gesamtverzinsung beinhaltet weitere Gewinnanteile und fällt höher aus als die Überschussbeteiligung.
Sparanteil: Überschussbeteiligung und Gesamtverzinsung gibt es nur auf den Sparanteil der Versicherung. Das sind 75 bis 80 Prozent der Beiträge. Der Rest wird für Vertreter, Verwaltungskosten und den Hinterbliebenenschutz benötigt. Besonders stark langen Versicherer in den ersten Jahren zu. Beispiel: Im ersten Jahr werden 1200 Euro eingezahlt. 300 Euro werden für Kosten abgezogen. Bei vier Prozent Überschussbeteiligung beträgt das Kundenkonto nach einem Jahr also 936 Euro.