Ob als Bedienung in der Kneipe oder Büroaushilfe: Schüler und Studenten haben in diesem Sommer eine große Auswahl. Doch es gibt einige Fallstricke
Hamburg. Gute Nachrichten für Millionen Schüler und Studenten: Trotz Euro-Krise haben junge Leute beste Chancen, diesen Sommer einen Ferienjob zu finden. Auch in Hamburg. "Am Arbeitsmarkt gibt es keine Krise, viele Firmen suchen Aushilfen und Urlaubsvertretungen", sagt Frauke Wille von der Bundesagentur für Arbeit. Die Angebote reichen von Aushilfstätigkeiten in Kneipen bis zu Jobs in Büros und Fabriken. Wer etwas dazuverdienen will, sollte sich vorher informieren, damit vom Lohn nichts verloren geht, sagt Martina Bruse vom Neuen Verbandder Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ab welchem Alter darf man arbeiten?
Auch wenn es vielen Jugendlichen zwischen 13 und 14 Jahren nicht recht ist: Bis zum 15. Geburtstag gelten sie als Kinder, zumindest was die Arbeitswelt angeht. Für ganz junge Ferienjobber gibt es deshalb eine Menge Einschränkungen. So erlaubt ihnen der Gesetzgeber nur zwei Stunden Arbeit am Tag - und das auch nur dann, wenn die Eltern einverstanden sind. Sie dürfen dann leichte Aushilfsjobs annehmen wie Prospekte verteilen, babysitten oder Zeitungen austragen.
Zwischen 15 und 18 Jahren dürfen Jugendliche bis zu acht Stunden am Tag arbeiten, zwischen 6 und 20 Uhr 40 Stunden pro Woche. Aber nur an Werktagen. Wochenenden sind tabu, ebenso die Nachtzeit (Ausnahmen gibt es in der Gastronomie). Insgesamt können Schüler vier Wochen im Jahr Vollzeit arbeiten, entweder verteilt über das Jahr oder in den Ferien am Stück. Regelmäßige Tätigkeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm sind verboten. Gleiches gilt für Akkordarbeit und gefährliche Jobs an Sägemaschinen oder Schweißgeräten.
Wie findet man einen Ferienjob?
Die Agentur für Arbeit vermittelt keine Ferienjobs. Schüler und Studenten können sich via Internet informieren, zum Beispiel über die Website der Hamburger Hochschulen www.stellenwerk-hamburg.de . Zudem raten Experten, dass die Jugendlichen bei Firmen aus der Region anrufen und Kontakte über Eltern oder Bekannte nutzen.
Wie vermeidet man unnötige Steuern?
Für Schüler und Studenten ist es am besten, wenn sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Damit bekommen sie ihr Geld brutto für netto, also ohne Einbußen. "Sie sollten mit ihrem Arbeitgeber darüber reden, bevor sie anfangen", sagt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Weil die Finanzverwaltung noch immer dabei ist, auf ein elektronisches Verfahren umzustellen, gelten die Lohnsteuerkarten von 2010 weiter. Wer noch nie eine besaß, kann beim Finanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung kostenfrei beantragen.
Was ist mit Sozialabgaben?
Ein typischer kurzfristiger Ferienjob ist sozialversicherungsfrei, egal wie viel verdient wird. Schüler und Studenten bekommen also keine Beiträge abgezogen für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert nicht länger als 50 Arbeitstage im Jahr oder - bei einer Fünftagewoche - maximal zwei Monate. Ob die Zeit an einem Stück oder über die Ferien verteilt in Anspruch genommen wird, ist egal. Mehrere Jobs in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet.
Ab wann werden Steuern fällig?
Keine Sorge: Erst ab einem monatlichen Bruttoverdienst von knapp über 900 Euro, also gut 10 900 Euro im Jahr, wird dem jungen Ferienjobber mit Lohnsteuerkarte auch tatsächlich Lohnsteuer abgezogen, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die meisten verdienen aber weniger. Solange sie unter diesem Jahresverdienstlimit bleiben, können sie sich die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag im folgenden Jahr vom Finanzamt zurückholen. Denn: Bei Ferienjobs auf Steuerkarte ziehen die Arbeitgeber meist mehr ab, als die jungen Leute dem Finanzamt schulden. Auch wenn es etwas Mühe macht, lohnt es sich, das zu viel Gezahlte mit einer vereinfachten Einkommenssteuererklärung zurückzuholen. Das kann ein paar Hundert Euro mehr im Geldbeutel bedeuten.
Was passiert ohne Lohnsteuerkarte?
Wer ohne Lohnsteuerkarte seinen Ferienjob anfängt, dem zieht der Chef häufig pauschal 25 Prozent vom Bruttolohn fürs Finanzamt ab. Und das, obwohl die Einnahmen unter 900 Euro im Monat liegen. "Das geht ganz schnell und macht oft am wenigsten Aufwand in den Firmen", warnt Deutsch. Pech für den Ferienjobber, der sich nicht die Mühe gemacht hat, rechtzeitig eine Lohnsteuerbescheinigung einzuholen oder wenigstens mit dem Chef über mögliche Abzüge zu reden. Er zahlt bei dieserVariante "definitiv drauf", mahnt Deutsch zur Vorsicht. Das einbehaltene Geld kriege er nicht wieder.
Wie läuft es in Dauerjobs?
Ab 50 Tagen oder zwei Monaten am Stück handelt es sich um keinen typischen Ferienjob mehr. Deshalb fallen Sozialabgaben an sowie Steuern. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge hängt davon ab, ob der junge Beschäftigte dann einen Minijob bis 400 Euro monatlich hat, einen Midijob (zwischen 400 und 800 Euro im Monat) oder ein normales sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Wann ist Vorsicht geboten?
Schüler in ihren letzten Ferien sollten aufpassen, sagt Expertin Klocke. Schließt sich an den Sommerferienjob eine Berufsausbildung an, wird auch schon die Aushilfszeit sozialversicherungspflichtig. Wer seinen Arbeitgeber über seine künftigen Pläne nicht informiert, muss bei einer Überprüfung nachzahlen.
Was ist mit dem Kindergeld?
Seit diesem Jahr ist es nicht mehr relevant, wie viel volljährige Ferienjobber nach Hause bringen. Die bisherige Verdienstgrenze von exakt 8004 Euro im Kalenderjahr ist abgeschafft. Das Kindergeld respektive der Kinderfreibetrag für die Eltern steht nicht mehr auf dem Spiel. Dafür ist folgende Einschränkung neu: Volljährige Jobber dürfen zwar so viel verdienen wie sie wollen, aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst gerät das Kindergeld erneut ins Wackeln.
Was gilt bei staatlicher Unterstützung?
Studenten, die BAföG bekommen, sollten die Verdienstgrenze von 4800 Euro im Jahr einhalten. Sonst kann die Ausbildungsförderung gekürzt werden.