Die Behörde habe Vorermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue, Steuerhinterziehung und Korruption aufgenommen, sagte Staatsanwalt Peter Lintz

Karlsruhe. Wegen Geschäften mit einem russischen Lobbyisten ist der Energiekonzern EnBW ins Visier der Mannheimer Staatsanwaltschaft geraten. Die Behörde habe Vorermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue, Steuerhinterziehung und Korruption aufgenommen, sagte Staatsanwalt Peter Lintz am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd. Er bestätigte damit einen Bericht des „Handelsblatt“. Ein EnBW-Sprecher sagte, der Konzern wisse nichts von den Ermittlungen. Weiter wollte er sich nicht dazu äußern.

Zunächst war die Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig geworden, wegen Medienberichten über eine beim Landgericht Karlsruhe eingegangene Klage. Zwei Schweizer Gesellschaften des russischen Geschäftsmannes Andrey Bykov wehren sich damit gegen eine von EnBW und zwei Tochtergesellschaften verlangte Forderung von mehr als 120 Millionen Euro.

Hintergrund sind Verträge von EnBW mit russischen Partnern, die bei dem Versorger zu Abschreibungen von etwa 130 Millionen Euro geführt hatten. Laut EnBW ging es bei den Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2008 unter anderem um die Lieferung und Sicherung von Uran sowie um eine Kooperation beim Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim. Weil die Vertragspartner diese Leistungen angeblich nicht erbracht hatten, verlangte EnBW vor einem Schiedsgericht die Rückzahlung von 120 Millionen Euro.

Anders stellt sich die Sichtweise der klagenden Gesellschaften dar. Sie hätten für EnBW über Jahre hinweg erfolgreiche Lobbydienste in Russland erbracht. EnBW habe sich zur Vergütung dieser Leistungen verpflichtet. Bei den Verträgen, auf die EnBW pocht, habe es sich um unwirksame Scheinverträge gehandelt.

Obwohl die Klage bereits im September 2011 beim Landgericht eingereicht wurde, haben die klagenden Gesellschaften jedoch nach wie vor nicht den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss gezahlt. „Es ist nicht üblich, dass eine Klage eingereicht wird und der Gerichtskostenvorschuss über eine lange Zeit nicht gezahlt wird“, sagte ein Gerichtssprecher auf dapd-Anfrage. Die Klage sei EnBW deswegen noch nicht zugegangen.

Auch wenn das Verfahren deswegen ruht – das Stichwort „Scheinverträge“ machte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hellhörig, die das Verfahren an die für Wirtschaftssachen zuständigen Kollegen in Mannheim übergab. Die Vorermittlungen richten sich laut Lintz zunächst gegen keine konkrete Person. Erst wenn sich der Anfangsverdacht erhärte, werde geprüft, gegen welche Personen sich weitere Ermittlungen richten könnten.

Das müssen für den Vorgang verantwortliche Personen sein, bei einem Konzern also möglicherweise der Vorstand. Damit könnte der ehemalige EnBW-Chef Utz Claassen wieder in den Mittelpunkt rücken, er hatte zu der fraglichen Zeit den Konzern geleitet. Vor Ostern erwartet Lintz aber keine Ergebnisse der Vorermittlungen.

Zum fraglichen Zeitpunkt war ebenfalls Technikvorstand Hans-Josef Zimmer im Konzern, der 2010 das Unternehmen verließ und im Dezember 2011 auf seinen Posten zurückkehrte – obwohl EnBW nach wie vor in dem Zusammenhang gegen ihn klagt. Der drittgrößte deutsche Energieversorger macht vor dem Landgericht Landau Schadenersatz in Millionenhöhe gegen Zimmer geltend. Er soll Verstöße bei der Vertragsumsetzung begangen haben.