Berlin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Verbund mit zehn europäischen Verbraucherorganisationen Apple wegen der Garantieverlängerung „Apple Care Protection Plan“ abgemahnt. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Apple seinen Kunden den Kauf der Garantieverlängerung empfiehlt, ohne deutlich auf die gesetzliche Gewährleistung hinzuweisen. Apple wollte zu dem Vorgehen der Verbraucherorganisationen auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa keine Stellung nehmen. Das Unternehmen hat bis zum 30. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Die gesetzliche Gewährleistung gelte in der Europäischen Union unabhängig von einer Herstellergarantie „mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache“. Hersteller, die eine eigene Garantie abgeben, müssten „einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen“, erklärte der Verband. Diesen Anforderungen genügt die Aufmachung der Apple-Garantie nach Ansicht des vzbv nicht. „Vielmehr könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben.“ Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Apple hatte in Sachen „Apple Care“ schon Ärger in Italien. Dort musste das Unternehmen im vergangenen Dezember eine Strafe von 900.000 Euro wegen unzureichender Information von Verbrauchern zahlen. Der Marktregulierer AGCM bemängelte ebenfalls, dass der iPhone- und iPad-Hersteller seine Kunden nur mangelhaft über die Garantielaufzeit und Einzelheiten seiner Garantieverlängerung informiert habe. Die Behörde AGCM (Autorita Garante della Concorrenza e del Mercato) war nach Beschwerden italienischer Verbraucherschützer aktiv geworden. (dpa)