Karlsruhe. Muss eine Fluglinie Passagiere entschädigen, wenn diese wegen einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe beraten und dann auf Eis gelegt. Die Richter wollen auf die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg warten. Am kommenden Dienstag (20. März) beginnt dort die mündliche Verhandlung, ein Urteil könnte noch in diesem Jahr fallen.

Der EuGH wird in dem Verfahren seine eigene Rechtssprechung aus dem Jahr 2009 auf den Prüfstand stellen. Damals hatte er entschieden, dass Verspätungen ab drei Stunden wie Flugannullierungen behandelt werden können. Je nach vorgesehener Flugdauer könnten die Passagiere Entschädigungen von 250, 400 und 600 Euro geltend machen. Dagegen haben sich Fluglinien aus England verwahrt. Sie verweisen auf eine völkerrechtliche Verpflichtung, nach der sie ihre Gäste bei Verspätungen gegebenenfalls mit Hotel und Essen versorgen, aber keine Entschädigung zahlen müssen. (dpa)