Frankfurt/Main. Müssen Kreditausfallversicherungen zahlen, weil Ratingagenturen dem Pleitekandidaten Griechenland schlechtere Noten geben? Hat die Sonderbehandlung für die Europäische Zentralbank (EZB) Folgen für andere Gläubiger? Vielen Fragen rund um den griechischen Schuldenschnitt hängen mit Abkürzungen wie CDS, CAC und ISDA zusammen. Einige Erläuterungen:
„Credit Default Swaps“ (CDS)
Mit Kreditausfallversicherungen versuchen Investoren, mögliche Verluste im Falle eines Zahlungsausfalls – etwa im Fall von Staatsanleihen – abzufedern. Kauft jemand ein CDS-Papier, bekommt er vom Verkäufer sein Geld für den Fall eines Zahlungsausfalls des ursprünglichen Kreditnehmers garantiert. Dafür zahlt er eine Prämie. Von der Idee her sorgen CDS für mehr Effizienz an den Märkten, weil sich Anleger vor Risiken schützen können.
Die Papiere sind aber nicht nur eine Versicherung für den konkreten Einzelfall. Im Falle Griechenlands etwa deckten sich manche Investoren mit CDS ein, obwohl sie selbst gar keine griechischen Anleihen halten. Zudem werden CDS wie Wertpapiere unter Investoren gehandelt. Kritiker meinen, dieser Handel verstärke die Spekulationen gegen Pleitekandidaten wie Griechenland und erschwere damit indirekt die Kreditaufnahme der hoch verschuldeten Staaten.
„Collective Action Clauses“ (CAC)
Solche Umschuldungsklauseln ermöglichen es Schuldnern bei Zahlungsschwierigkeiten, mit Gläubigern über neue Bedingungen zu verhandeln. Die neuen Konditionen können von der Mehrheit der Geldgeber beschlossen werden. Üblicherweise bauen Emittenten von Schuldverschreibungen CAC schon ein, wenn eine Anleihe begeben wird. So soll ein mögliches Umschuldungsverfahren von vornherein in geordnete Bahnen geleitet werden. Griechenland will Anleger notfalls per Gesetz zwingen, beim Schuldenschnitt mitzumachen. Dazu würde Athen alte Anleihen rückwirkend mit Umschuldungsklauseln ausstatten.
„International Swaps and Derivatives Association“ (ISDA)
Die ISDA ist ein Branchenverband, in dem sowohl Investoren als auch Emittenten organisiert sind. Die ISDA ist generell dafür zuständig, wann CDS fällig werden. Ihr obliegt die Entscheidung darüber, ob die Sonderstellung der Europäischen Zentralbank (EZB) beim griechischen Schuldenschnitt und rückwirkende Umschuldungsklauseln griechischer Bonds ausreichen, damit Kreditausfallversicherungen fällig werden. Die EZB und damit die im Eurosystem organisierten nationalen Notenbanken hatten ihre Hellas-Anleihen in neue Papiere mit geänderten Kennnummern getauscht. Dadurch sind sie nicht von dem Schuldenschnitt betroffen. (dpa)