Und täglich grüßen die Patentanwälte: Der US-Computerkonzern Apple geht nun auch gegen den Verkauf der neuen Smartphones Galaxy Nexus des südkoreanischen Rivalen Samsung Electronics gerichtlich vor.
New York. Und täglich grüßen die Patentanwälte: Der US-Computerkonzern Apple geht nun auch gegen den Verkauf der neuen Smartphones Galaxy Nexus des südkoreanischen Rivalen Samsung Electronics gerichtlich vor. Apple reichte einen entsprechenden Antrag bei einem Gericht im kalifornischen San Jose ein. Zur Begründung hieß es, Samsung verletze mit dem Handy Patente von Apple bei Produkteigenschaften, die die Kunden von den Geräten erwarteten. Dazu gehöre etwa das Entsperren der Handys mittels Streichens mit dem Finger über den Touchscreen oder die Suche per Stimme. Bei Samsung war in der Nacht zum Montag zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Apple geht seit längerem gerichtlich gegen Samsung vor. Die Amerikaner werfen dem Rivalen vor, für die Galaxy-Geräte von Apples iPad und iPhone abgekupfert zu haben. Auch in Deutschland wird der Streit vor Gericht ausgetragen. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag einen Eilantrag Apples ab, den Vertrieb des Samsung Tablet 10.1 N in der Bundesrepublik und Europa zu untersagen.
Galaxy Pad darf verkauft werden
Samsung hat im Ideenklau-Streit mit Apple nach mehreren Rückschlägen in Folge einen Etappensieg in München erzielt. Apple scheiterte vor dem Landgericht mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Tablets Galaxy Tab 10.1N und des neuen Smartphones Galaxy Nexus. Samsung begrüßte am Donnerstag die Entscheidung und kündigte einen weiteren entschiedenen Kampf in dem weltweit geführten Streit an.
Apple führte in München nach Informationen des Patentexperten Florian Müller ein Patent für eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm ins Feld, das häufig bei dem Prozessen zum Einsatz kommt.
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Samsung hatte zuletzt in zwei Verfahren das Landgericht Mannheim nicht von einer Patentverletzung durch Apples iPhone überzeugen können. Zudem erhielt das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Woche den seit Sommer geltenden Verkaufsstopp gegen Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 aufrecht. Allerdings sahen die Richter das von Apple angeführte grundsätzliche Design-Muster nicht verletzt, sondern nur sein iPad auf unlautere Weise nachgeahmt. Das Modell 10.1N ist eine modifizierte Version, um das Vertriebsverbot zu umgehen. Apple will auch dieses Tablet stoppen.
Außerdem leitete die EU-Kommission ein Ermittlungsverfahren gegen Samsung wegen des Verdachts des Missbrauchs von Patentrechten ein. Hintergrund ist, dass Samsung der Konkurrenz oft die Verletzung von Patenten vorwirft, die zum Grundstock von Telekommunikationsstandards gehören. Für solche Fälle gelten besondere Regeln bei der Gewährung von Lizenzen.
(rtr/dpa))