Köln. Nach der erklärten Zahlungsunfähigkeit der Drogeriekette Schlecker und ihrer Tochter Ihr Platz ruhen die Hoffnungen der 36.000 Beschäftigten auf dem vorläufigen Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz. Auf dessen Schultern laste bei der angestrebten Rettung der Firmen „eine große soziale Verantwortung“, sagte der Vorsitzende des Verbands Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering. „Denn häufig ist der drohende Verlust des Arbeitsplatzes für die Arbeitnehmer existenzbedrohend.“

Generell seien in jedem Insolvenzverfahren „die Sanierungsbemühungen des Insolvenzverwalters auch immer auf den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze gerichtet“, erklärte Niering. Daneben vertrete der Insolvenzverwalter die Interessen aller Gläubiger. „Er soll dafür sorgen, dass der finanzielle Schaden für die Gläubiger möglichst gering ausfällt“, sagte er.

Mit den Anträgen von Schlecker und Ihr Platz beim Amtsgericht Ulm hat für die Firmen zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren begonnen. Dabei verschafft sich der vom Gericht eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter zügig einen Überblick. „Er wird sehr schnell auch wesentliche Managementaufgaben übernehmen,“ sagte Niering. „Er muss dafür sorgen, dass der Geschäftsbetrieb normal weiterläuft.“

Nach drei Monaten beginne dann mit einer Entscheidung der Gläubiger „in 98 Prozent aller Fälle“ ein reguläres Insolvenzverfahren, erklärte Niering. Dabei stehe der Insolvenzverwalter als Geschäftsführer „allein am Ruder" . Anders ist seine Rolle beim Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung des Managements, das Schlecker favorisiert. „Dann wird aus dem Insolvenzverwalter ein Sachwalter, der die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger überwacht“, sagte der VID-Vorsitzende.

Für die Bezahlung eines Insolvenzverwalter gebe es „klare gesetzliche Regelungen“, sagte Niering. „Der Insolvenzverwalter erhält einen prozentualen Anteil von dem, was später an die Insolvenzgläubiger ausgezahlt wird", erklärte er. Über die Höhe der Vergütung entscheide das Insolvenzgericht. (dapd)