Berlin. Die sogenannte Planinsolvenz, die die Drogeriekette Schlecker anstrebt, ist ein Spezialfall des Insolvenzverfahrens. Ziel ist der Insolvenzordnung (InsO) zufolge der Erhalt des Unternehmens. Damit unterscheidet sich die Planinsolvenz von der „normalen“ Pleite, bei der Unternehmen oft zerschlagen oder einfach nur noch abgewickelt werden und die Gläubiger das restliche Vermögen erhalten.
Bei der Planinsolvenz oder strukturierten Insolvenz bleibt - abweichend vom „normalen“ Insolvenzverfahren – die alte Geschäftsführung im Amt, der bestellte Insolvenzverwalter tritt nur beratend auf. Die Planinsolvenz wird in der Regel von einem Sanierer begleitet, der zusammen mit der Unternehmensführung vor der Antragstellung den Insolvenzplan ausarbeitet. Über den zusammen mit dem Insolvenzantrag beim Amtsgericht eingereichten Plan entscheiden dann die Gläubiger.
Wenn es eine Perspektive für den Fortbestand des Unternehmens gibt, soll es den Verfahrensbeteiligten durch diesen Plan ermöglicht werden, im Insolvenzverfahren ganz oder teilweise von der Insolvenzordnung abzuweichen. Der Plan soll vor allen Dingen ermöglichen, zumindest überlebensfähige Unternehmensteile zu erhalten, statt das Unternehmen zu zerschlagen. (dpa)