Berlin. Die Bezeichnung „Made in Germany“ – in Deutschland hergestellt – war ursprünglich als Schutzmaßnahme für die britische Wirtschaft gedacht. Nach dem 1887 erlassenen britischen Handelsmarkengesetz mussten alle nach Großbritannien eingeführten Waren als ausländische Erzeugnisse gekennzeichnet sein. Das Gesetz zielte hauptsächlich gegen die aufstrebende deutsche Industrie, die britische Industriemarken kopierte. Dem britischen Käufer sollte so vermeintlich „schlechte und billige“ Massenware angezeigt werden, damit er sie schnell von einheimischer Ware unterscheiden konnte.

Schon bald wurde die Bezeichnung allerdings zu einem Symbol für Zuverlässigkeit und Qualität, gegen das auch das Motto „Buy British“ nicht ankam. Die deutsche Wirtschaft entschloss sich, das Qualitätssiegel „Made in Germany“ auch beim Export in Länder zu nutzen, die eine solche Ursprungsbezeichnung nicht forderten.

Die Teilung Deutschlands führte zu Problemen: Die Bezeichnung „Made in Germany“ wurde auch für DDR-Unternehmen zugelassen. Die West-Firmen wollten keine Verwechslung aufkommen lassen und änderten die Bezeichnung nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs von 1974 in „Made in West Germany“. Einige Jahre nach der deutschen Einheit war der West-Hinweis wieder verschwunden.

Die Europäische Kommission stellte im Jahr 2004 nationale Herkunftsbezeichnungen wie „Made in Germany“ infrage. Doch Bundesregierung, Opposition und Wirtschaft sprachen sich einhellig für die Erhaltung des Gütesiegels „Made in Germany“ aus. (dpa)