Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen plant, die Regelung über 2010 hinaus auszuweiten. Andere Minister müssen noch zustimmen.
Berlin. Die Bundesregierung setzt bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise weiter auf Kurzarbeit. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Unternehmen über das Jahresende 2010 hinaus bei den Kosten der Kurzarbeit entlasten, wenn sie damit Kündigungen vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Sozialbeiträge auf Kurzarbeit noch bis Ende Juni 2012 übernimmt. Nach geltendem Recht würde diese Regelung Ende dieses Jahres auslaufen. Die Mehrausgaben für die BA werden auf 920 Millionen Euro beziffert. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf am Mittwoch nächster Woche auf den Weg bringen.
Ein Sprecher von der Leyens sagte, der Entwurf sei in der Abstimmung zwischen den Ministerien. „Der Einigungsprozess in der Regierung ist noch nicht abgeschlossen“, betonte der Sprecher.
Bei der BA stieß das Vorhaben auf Zustimmung. „Ich hoffe, dass die Beschäftigungsbrücke Kurzarbeit weiter tragfähig bleibt“, sagte die Vorsitzende des BA-Verwaltungsrates, Annelie Buntenbach, bei einer BA-Veranstaltung in Nürnberg. „Entlassungen in die Arbeitslosigkeit wären allemal teurer.“
Buntenbach plädierte erneut dafür, dass für die Mehrkosten letztendlich die Steuerzahler und nicht die Beitragszahler in der Arbeitslosenversicherung aufkommen sollten. „Auch in 2011 werden wir nicht ohne Rückendeckung des Finanzministers auskommen“, sagte Buntenbach, die auch Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist. Nach ihrer Auffassung sollte der Bund zu früherem Recht zurückkehren, wonach BA-Defizite automatisch vom Bund ausgeglichen wurden.
Die Finanzierungsfrage ist heikel, weil die Bundesagentur bereits in diesem Jahr nach derzeitigen Berechnungen auf einen Zuschuss von 12,8 Milliarden Euro angewiesen sein wird. Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung bisher keinen Zuschuss vorgesehen, obwohl die BA für 2011 nach internen Berechnungen von einem Defizit von etwa neun Milliarden Euro ausgeht.
Mit dem Gesetzentwurf von der Leyens wird die geltende Regelung bis Mitte 2012 verlängert, wonach die BA die Sozialbeiträge auf Kurzarbeit vom siebten Monat an in voller Höhe übernimmt. In den ersten sechs Monaten trägt sie nur die Hälfte der Kosten.
Die massive Nutzung der Kurzarbeit hat dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit trotz des Wirtschaftseinbruchs im vergangenen Jahr nur relativ gering gestiegen ist. Die höchste Kurzarbeiterzahl gab es im Mai vorigen Jahres mit über 1,5 Millionen. Derzeit dürften es nach Schätzungen aus der BA noch 800.000 bis 900.000 sein.