Die Schweiz und Deutschland haben sich auf ein Abkommen gegen die Steuerflucht reicher Bundesbürger geeinigt. Der Vertrag sieht einen gegenseitigen Austausch von Informationen vor. Die Schweiz muss dafür einige Gesetze grundsätzlich ändern. Nur: Viele Steuerflüchtlinge betrifft die Vereinbarung nicht.
Zur Eindämmung von Steuerbetrug haben sich Deutschland und die Schweiz grundsätzlich auf ein neues Abkommen geeinigt. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Die dpa beruft sich auf Informationen aus Regierungskreisen.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Schweizer Amtskollege Hans-Rudolf Merz wollten in Berlin über Details informieren. Der Bundestag muss noch grünes Licht geben.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen sieht einen gegenseitigen Informationsaustausch über Steuerhinterzieher vor. Das soll jedoch nur für neue Fälle und nicht für die seit Jahrzehnten ausgelagerten Milliardensummen deutscher Anleger gelten. Hier müssen die Behörden Namen von Steuersündern benennen, um Amtshilfe zu erhalten.
Mit der Vereinbarung hebt die Schweiz dem Bericht zufolge den bisherigen Unterschied zwischen Steuerhinterziehung, die weitgehend straffrei ist und keine Amtshilfe vorsieht, und Steuerbetrug auf. Beim Steuerbetrug müssen etwa Dokumente gefälscht worden sein.
Die Schweiz wolle mit Doppelbesteuerungsabkommen – auch mit anderen Ländern – vermeiden, auf einer Sünderliste der internationalen Wirtschaftsorganisation OECD zu erscheinen. Bern hat angekündigt, den Zufluss von neuem, unversteuertem Schwarzgeld aus dem Ausland stoppen zu wollen.
Kürzlich hatte der deutsche Fiskus für 2,5 Millionen Euro eine Daten-CD mit Informationen über Konten mutmaßlicher Steuerbetrüger bei einer Schweizer Bank gekauft. Es folgte eine bundesweite Welle mit bereits über 10.000 Selbstanzeigen. Zwischen dem Bund und Baden- Württemberg gab es aber Streit, ob der Staat gestohlene Daten kaufen darf.
Im März brachte die Bundesregierung bereits ein Abkommen mit Liechtenstein auf den Weg. Im Frühjahr 2008 waren viele deutsche Steuerhinterzieher, darunter Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel, mit Stiftungen und Konten in Liechtenstein aufgeflogen.
Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND kaufte einem Ex-Mitarbeiter der Liechtensteiner LGT-Bank gestohlene Daten-CDs für etwa fünf Millionen Euro ab. Es folgten Razzien und viele Verfahren. Der Fiskus kassierte bisher nachträglich über 200 Millionen Euro.