Die Deutsche Post muss unter einer neuen schwarz-gelben Koalition um ihr Umsatzsteuerprivileg fürchten.

Berlin. Bei Postdienstleistungen solle gelten, „dass alle Anbieter von Postdienstleistungen unter vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen konkurrieren“, heißt es in einem Papier, das Reuters vorliegt und das in der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Koalitionsverhandlungen diskutiert wird. „Das Umsatzsteuerrecht ist entsprechend anzupassen“. Daraus folgt, dass das Umsatzsteuerprivileg der Post fallen soll. Ein Mitglied der Arbeitsgruppe schränkte aber ein, dass in dieser Sache noch nichts beschlossen sei. Das Papier gebe nur Einzelmeinungen wieder.

In dem Papier wird das Ziel ausgegeben, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanzierten Lohnzusatzkosten dauerhaft unter 40 Prozent zu halten. Sobald es die Lage an den internationalen Finanzmärkten erlaube, solle der Staat mit dem Rückzug aus Wirtschafts- und Finanzunternehmen beginnen. Die Struktur der Umsatzbesteuerung soll mit dem Ziel überprüft werden, Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. In das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll als letzte Möglichkeit ein Entflechtungsinstrument integriert werden.

Das Bundeskartellamt könnte in Zukunft bei der wettbewerblichen Folgeabschätzung von Gesetzgebungen beteiligt werden. Das ERP-Sondervermögen, das aus Mitteln des früheren US-Marshall-Planes zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft stammt und dem Mittelstand zugutekommt, soll dem Papier zufolge wieder voll dem Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums zugeordnet werden.

In dem Papier wird darüber hinaus eine Korrektur der Erbschaftsteuer – mit alleiniger Entscheidungshoheit über ihre Höhe bei den Ländern – und der Unternehmenssteuerreform 2008 angekündigt. Auch ein Abbau der „kalten Progression“ im Steuersystem, ein Ziel von FDP wie Union, wird angestrebt.