Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg (CSU) will von der Insolvenz bedrohten Banken einen Rettungsweg bieten.

Berlin. Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) will von der Insolvenz bedrohten Banken einen Rettungsweg abseits von Verstaatlichung und Enteignung bieten. Dabei geht es um eine zeitlich begrenzte Staatsverwaltung ohne grundlegende Eingriffe in die Eigentumsrechte der Aktionäre, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht.

Darin heißt es, das Modell „ermöglicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), systemrelevante Institute einer Restrukturierungsverwaltung zu unterwerfen, sofern diese ohne staatliche Stabilisierungsmaßnahmen von einer Insolvenz bedroht sind“.

Die Basis für das neue Modell hatte das Ministerium bereits im März erarbeitet. Parallel dazu entstanden im Bundesjustizministerium Vorschläge für ein neues Banken-Rettungsmodell. Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums hat Regierungskreisen zufolge allerdings keiner Chance mehr, in der auslaufenden Legislaturperiode noch beschlossen zu werden. Er dürfte daher in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vom 27. September eine Rolle spielen.

"Eigentümer zeitweilig suspendieren"

Ausgangspunkt für die Überlegungen im Wirtschafts- wie im Justizministerium war ein Auftrag des Kabinetts vom Februar an die beiden Häuser, einen neues Banken-Rettungsmodell abseits der Enteignung auszuarbeiten. In der Union und auch bei Minister Guttenberg hatte es viel Kritik an dem Banken-Enteignungsgesetz gegeben, das auf den Fall des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate abzielte.

Nach dem Modell des Wirtschaftsministeriums stößt mit der BaFin eine staatliche Behörde das neuartige Rettungsverfahren an. Das soll geschehen, wenn das Institut seinen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr nachkommen kann, ohne Eingriff des Staates eine Insolvenz droht und das Unternehmen von Bedeutung für das gesamte Bankensystem ist.

Im ersten Schritt ist es Aufgabe der Bank, einen Restrukturierungsplan aufzustellen und umzusetzen. Die BaFin soll die Planungen lediglich überwachen. Der Staat soll mit abgestuften Instrumenten erst dann eingreifen, wenn die Bemühungen zur Stabilisierung nicht fruchten. Dann könnte der Staat in die Rechte der Eigentümer eingreifen und diese „zeitweilig suspendieren“.

"Privatautonomes Planverfahren“

Die Vermögensrechte der Inhaber sollen aber davon unberührt bleiben. Zudem soll die BaFin Weisungen an die Geschäftsleistung geben können. Wird ein solches Verfahren angeordnet, soll dies der Zustimmung eines interministeriellen Ausschusses bedürfen. Der soll auch die Grundsatzentscheid über die Bereitstellung öffentlicher Mittel für die Banken-Rettung treffen.

Gesorgt werden soll nach dem Willen des Ministeriums dafür, dass die Alteigentümer der Bank von der Sanierung auf Basis des neuen Modells nicht zulasten des Steuerzahlers ungerechtfertigt profitieren. Dies soll etwa dadurch gesichert werden, dass die Alteigentümer erst dann wieder Gewinnanteile erhalten, wenn die Kosten der Restrukturierung vollständg beglichen sind.

Das Justizministerium hatte Ende März ein eigenes Modell in Form eines sogenannten Reorganisationsverfahrens vorgelegt. Im Gegensatz zu den Vorstellungen einer zeitweiligen staatlichen Verwaltung gehe es dabei eher um „ein privatautonomes Planverfahren“, hatte Justizministerin Brigitte Zypries damals erklärt. Eine besondere Rolle dabei soll ein Reorganisationsberater für die Bank spielen.