Der für Juni geplante Streik im Bau-Gewerbe ist abgewendet. Die Tarifparteien einigten sich in Schlichtungsverhandlungen auf Anhebung der Gehälter und legten Mindestlöhne fest.
Frankfurt/Main. Die Beschäftigten des deutschen Baugewerbes erhalten mehr Lohn. In den Schlichtungsverhandlungen einigten sich die Tarifparteien auf die Anhebung der Gehälter um 4,6 Prozent in zwei Schritten bei einer Laufzeit von zwei Jahren, wie die IG BAU heute mitteilte. „Das ist ein tragfähiger Kompromiss in wirtschaftlich schwieriger Zeit. Leicht ist er uns dennoch nicht gefallen“, sagte der IG BAU-Verhandlungsführer Klaus Wiesehügel in Frankfurt am Main. Der Einigung, zu der auch eine Festlegung der Mindestlöhne bis 2011 gehört, waren 18-stündige Verhandlungen unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundeswirtschafts- und Arbeitsministers Wolfgang Clement vorangegangen. Der bereits für Juni angedrohte Streik ist damit abgewendet.
Nach Angaben der IG BAU erhalten die rund 700 000 Beschäftigten rückwirkend für April und Mai einen Festbetrag von 60 Euro. Ab Juni steige das Gehalt um 2,3 Prozent. Im April 2010 würden wiederum 2,3 Prozent mehr gezahlt. Nach Angaben einer IG-BAU-Sprecherin werden im Osten die Tarifentgelte um den absoluten Betrag erhöht, der sich aus der prozentualen Erhöhung im Westen ergebe. Damit stiegen im Osten die Gehälter prozentual stärker. In genauen Zahlen ließe sich das nicht angeben, da die Gehälter von Lohngruppe zu Lohngruppe sehr unterschiedlich seien.
Die Tarifeinigung sei ein Kompromiss, erklärte die Gewerkschaftssprecherin. Angesichts der wirtschaftlich schwierigen Zeiten handele es sich um eine tragfähige Entscheidung. Zudem einigten sich die Tarifparteien auf eine Festlegung der Mindestlöhne. Demnach wird der Mindestlohn 1 für die ungelernten Bauhelfer im Osten in drei Schritten von derzeit 9,00 Euro auf 9,75 Euro angehoben. Wie von den Arbeitgebern zuvor gefordert, wurde der Mindestlohn 2 für gelernte Baubeschäftigte im Osten abgeschafft.
Zuvor lag dieser Mindestlohn bei 9,80 Euro. Damit erhalten jetzt alle Bau-Beschäftigten im Osten den Mindestlohn 1. Der Mindestlohn 1 im Westen steigt im selben Zeitraum von 10,70 Euro auf 11,00 Euro, der Mindestlohn 2 erhöht sich von 12,85 auf 13,00 Euro. Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe gelten seit dem 1. Januar 1997 und wurden seitdem in regelmäßigen Abständen erhöht.
Das Schlichtungsverfahren hatte am Freitag in Frankfurt am Main begonnen. Der Schiedsspruch ist bindend, da er einstimmig gefällt wurde. Eine Frist zur Annahme oder Ablehnung entfällt. Zuvor war die dritte Tarifrunde ohne Einigung zu Ende gegangen. Daraufhin hatte die Gewerkschaft die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Schlichtungsstelle angerufen.
Die IG BAU hatte für die Beschäftigten ursprünglich 6,0 Prozent mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung sowie die Angleichung der Tariflöhne im Osten an das West-Niveau gefordert. Die Arbeitgeber, vertreten durch den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), wollten zuerst eine Neuordnung der Tarifstruktur erreichen.