Der 1. Januar 2009 ist ein wichtiger Stichtag für Anleger: Zu diesem Termin tritt die Abgeltungsteuer für Geldanlagen in Kraft.

Frankfurt/Main. Mit der neuen Pauschalabgabe ändert sich für Verbraucher viel, vor allem aber wird die Besteuerung von Kapitalerträgen einfacher.

Wie funktioniert die Abgeltungsteuer? Gewinne aus Aktien, Fonds oder Zertifikaten, Dividenden und Zinsen, die über den Sparerfreibetrag von 801 Euro hinausgehen, werden ab 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer - insgesamt also rund 28 Prozent. Die Abgeltungsteuer wird direkt von Bank oder Sparkasse ans Finanzamt weitergegeben.

Wie werden Aktienverkäufe besteuert? Bislang musste nur Steuern zahlen, wer Aktien oder Fondsanteile innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkaufte. Die Frist fällt ab 2009 weg. Auf alle Kursgewinne - unabhängig davon, wie lange die Aktien im Bestand waren - erhebt der Fiskus dann Abgeltungsteuer.

Soll ich meine Aktien vor 2009 noch verkaufen? Nicht wegen der Abgeltungsteuer. Denn für Aktien, die schon vor 2009 im Depot waren, gilt die alte Regelung: Kursgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei.

Was passiert mit meinen Dividenden? Anleger mussten Dividenden bislang nur zu Hälfte zu ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Ab 2009 kassiert der Fiskus ein Viertel der Gesamtsumme, egal, ob für neu gekaufte oder alte Aktien.

Wie sieht es mit Zertifikaten aus? Kursgewinne bei Zertifikaten bleiben nur steuerfrei, wenn sie vor dem 15. März 2007 gekauft wurden und ab dem 1.7.2009 nach einjähriger Haltefrist verkauft werden. Danach sind auch auf alte Zertifikate 25 Prozent Steuern fällig.

Worauf muss ich bei Zinsanlagen achten? Zinsen aus Sparbüchern, festverzinslichen Wertpapieren oder Bausparverträgen werden derzeit mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Wer mehr als 25 Prozent Einkommensteuer zahlt, fährt also mit der Abgeltungsteuer besser.

Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen? Verluste, die ab 2009 bei Fonds, Anleihen oder Zertifikaten entstehen, können mit anderen Kursgewinnen und Erträgen verrechnet werden. Einzige Ausnahme: Aktienverluste können nur mit Gewinnen aus Aktien ausgeglichen werden. Die Bank verrechnet das. 2008 gilt eine Übergangsfrist: Wer bis Jahresende Verluste einfährt, kann diese über die Steuererklärung noch bis Ende 2013 mit neuen Kursgewinnen verrechnen, nicht aber mit Dividenden und Zinsen.

Gibt es noch Anlagen, die von der Abgeltungsteuer verschont bleiben? Ja. Wer zur Altersvorsorge auf private Rentenversicherungen oder die Riester- und Rürup-Verträge setzt, braucht sich um Abgeltungsteuer nicht sorgen. Nur die späteren Renten werden mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Auch bei Münzen, Gold und Immobilien bleibt alles beim Alten.

Wer profitiert denn von der Abgeltungsteuer? Vor allem Gutverdiener. Statt Kapitalerträge mit ihrem persönlichen Steuersatz von maximal 42 Prozent zu versteuern, fallen künftig nur noch 25 Prozent an.

Was mache ich als Geringverdiener? Geringverdiener mit einem Steuersatz unter 25 Prozent können nach der alten Regelung besteuert werden: Sie müssen Gewinne wie bisher in der Steuererklärung angeben und bekommen zuviel gezahlte Abgeltungsteuer zurück. Bei einem Jahreseinkommen unter 7664 Euro erteilt das Finanzamt weiter eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung für die Bank. Die Gewinne sind dann steuerfrei.