Düsseldorf. Die Biolimonade Bionade darf nicht mehr damit beworben werden, kalzium- und magnesiumreich zu sein. Das Düsseldorfer Landgericht habe auf Betreiben eines Stralsunder Konkurrenten eine einstweilige Verfügung erlassen, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage (Az.: 37 O 74/08). Bei der Bionade GmbH im bayerischen Ostheim vor der Rhön hieß es nur, die Gerichtsentscheidung sei bisher nicht bekannt. Ob die Verfügung auch einen Auslieferungs- und Verkaufsstopp für Bionade-Flaschen mit entsprechenden Angaben bedeutet, sagte die Gerichtssprecherin nicht.
Die Verfügung war auf Betreiben der Landwert Bio Premium GmbH (Stralsund) erlassen worden, die zur Nordmann-Gruppe gehört. Das Unternehmen teilte mit, das gerichtliche Verbot stütze sich auf eine EG-Verordnung, nach der mit einem Gehalt an Magnesium oder Kalzium nur geworben werden dürfe, wenn in dem fraglichen Produkt Mindestmengen der Mineralstoffe vorhanden seien. Die Minimalvorgaben des Gesetzgebers würden jedoch von den Bionade-Getränken nicht erreicht.