Ingolstadt. Die Elektromärkte der Media-Saturn-Holding haben mit einer Werbeaktion für DVD-Player zum Schnäppchenpreis nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wies die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Ingolstadt ab. Das Gericht befand, dass es sich beim Verkauf der Abspielgeräte in Media-Markt-Filialen am 2. Januar 2006 nicht um ein Lockvogelangebot ohne Vorrat gehandelt habe. Die Geschäfte hätten sich vielmehr angemessen auf die Nachfrage eingestellt.

Passend zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland hatte die Media-Saturn-Holding zu Jahresbeginn unter dem Motto "Die beste Elf des Jahres" eine Aktion mit elf Elektroartikeln zu Sonderpreisen gestartet. Am 2. Januar waren DVD-Player an der Reihe, das Stück zu 19 Euro. Kunden stürmten die gut 200 Filialen, in einzelnen Märkten waren die Geräte nach kurzer Zeit vergriffen. Dies nahm der vzbv zum Anlass für seine Klage. Die Verbraucherschützer waren überzeugt, es habe sich um eine irreführende Werbeaktion gehandelt. Dies sah das zuständige Gericht anders. Die Ingolstädter Kammer für Handelssachen kam zu der Überzeugung, es liege kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Alles in allem hätten die 200 Geschäfte aber genügend Abspielgeräte geordert gehabt. Die Händler hätten sich an ähnlichen Aktionen früherer Jahre orientiert und mit knapp 200 000 Stück sogar deutlich mehr DVD-Player angeboten.