FRANKFURT. Die Deutsche Bundesbank streitet mit Geldtransporteuren vor Gericht um das Geldzählen. Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) hat jetzt die Notenbank verklagt und wirft ihr Wettbewerbsverzerrung vor. Daher beantragte der Verband am Freitag vor dem Frankfurter Landgericht, der Bundesbank das Zählen und Sortieren von Banknoten für einen Euro zu verbieten. Für diesen Preis zählt die Bank durchschnittlich 2300 bis 12 000 Scheine einer Einheit. Das Billigangebot gefährde "die Existenz mittelständischer Firmen," so ein Verbandsvertreter.

Insgesamt sind in der EU Banknoten für 650 Milliarden Euro im Umlauf. Die Geld- und Wertdienste leben nicht nur vom Transportieren von Bargeld, sondern auch vom Sortieren und Zählen. Das erledigt die Bundesbank seit Frühjahr 2006 selbst. Nur wenn das Zählen und Sortieren neben der hoheitlichen Echtheitsprüfung zur "Standardleistung" der Bundesbank gehört, dürfe es aber zu einem symbolischen Preis angeboten werden, so die Vorsitzende Richterin. Das Urteil soll am 4. Mai fallen.

Bislang sortierten Werttransportfirmen Geldscheine, die bei der Bundesbank auf Echtheit geprüft wurden. Dieses Geschäft droht wegzufallen. Der Verband will, dass die Bundesbank zumindest vier statt einem Euro je Buchungseinheit verlangt. Die Bank verweist dagegen auf ihren öffentlichen Auftrag, die Bargeldversorgung sicherzustellen und Falschgeld auszusortieren (Az: 3/11 O 260/06).