STUTTGART. DaimlerChrysler wird im Zusammenhang mit dem Rücktritt des früheren Vorstandchefs Jürgen Schrempp von zwei ehemaligen Aktionären wegen entgangener Kursgewinne auf Schadensersatz verklagt. Die Kläger werfen dem Autobauer vor, den Rückzug Schrempps zu spät offiziell bekanntgegeben zu haben.
Die DaimlerChrysler-Aktie war nach der Bekanntgabe des Schrempp- Rücktritts am 28. Juli um bis zu rund elf Prozent gestiegen. Bereits vor der offiziellen Mitteilung des Konzerns hatte es jedoch Agenturberichte über den bevorstehenden Rücktritt Schrempps gegeben. Nun wird geprüft, ob der Konzern möglicherweise Veröffentlichungspflichten verletzt haben könnte. Die beiden Klagen werden am 25. Januar vor dem Amtsgericht und Landgericht Stuttgart verhandelt, teilten die Kanzleien CLLB und Rotter gestern in München mit. Ein Sprecher von DaimlerChrysler erklärte dazu in Stuttgart: "Wir werden uns gegen die Vorwürfe verteidigen."
Die Kanzleien betonten, daß sie mit den zivilrechtlichen Klagen juristisches Neuland betreten. Erst neuere Gesetzesänderungen hätten Klagen gegen Aktiengesellschaften wegen verletzter Veröffentlichungspflichten möglich gemacht.
Der von CLLB vertretene Aktionär macht nach Angaben seines Anwalts Franz Braun 3500 Euro geltend. Da der Anspruch unter 5000 Euro liegt, werde diese Klage vor dem Amtsgericht Stuttgart verhandelt.