Zum Verfahrensauftakt konnten sich beide Konfliktparteien am Dienstag vor dem Landgericht der Hansestadt nicht auf einen Vergleich einigen. Die Kammer setzte daraufhin einen Entscheidungstermin für den 12. Mai an.

Hamburg. Keine gütliche Einigung im ersten Hamburger Prozess um Schadensersatz für Zertifikate-Käufer der insolventen US- Investmentbank Lehman Brothers: Zum Verfahrensauftakt konnten sich beide Konfliktparteien am Dienstag vor dem Landgericht der Hansestadt nicht auf einen Vergleich einigen. Die Kammer setzte daraufhin einen Entscheidungstermin für den 12. Mai an. Er wolle das Gehörte zunächst "in Ruhe würdigen", sagte der Richter. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sind in Hamburg derzeit insgesamt schon mindestens 13 Klagen gegen die Haspa und anderen Banken anhängig.

In dem ersten Prozess verklagt ein 64 Jahre alter Ex-Lehrer die die Hamburger Sparkasse (Haspa) auf Schadenersatz. Die Bank hatte dem Mann im Dezember 2006 Lehman-Zertifikate im Wert von 10 000 Euro verkauft, die heute wertlos sind. Nach Auffassung des Anwalts des Klägers hat die Bank damals ihre Beratungspflichten verletzt unter anderem, weil sie diesen nicht über eine Gewinnmarge aufklärte, den sie selbst bei dem Geschäft kassierte. Die Prozessvertreter der Bank wiesen den Vorwurf vor Gericht zurück. Eine Bank müsse ihre Kunden nicht über "allgemeine wirtschaftliche Eigeninteressen" aufklären.

Ein Urteil wird es beim nächsten Verhandlungstermin nach Anfang Mai nach Angaben des Richters voraussichtlich noch nicht geben. Es stehe noch nicht fest, welche Entscheidung er dann verkünde, sagte der Richter. Vermutlich werde er dann aber in die Beweisaufnahme eintreten und die Bankberaterin als Zeugin hören. Es handle sich um einen Fall mit "einer sehr schwierigen Sach- und Rechtslage".