Die Regierungspläne für eine Bankenenteignung im Notfall stoßen im Bundesrat auf Widerstand. Länder mit FDP- Regierungsbeteiligung wie...

Berlin. Die Regierungspläne für eine Bankenenteignung im Notfall stoßen im Bundesrat auf Widerstand. Länder mit FDP- Regierungsbeteiligung wie Baden-Württemberg, Hessen und Bayern pochen auf Korrekturen und strenge Vorgaben. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte unterdessen am Freitag im Bundestag die umstrittenen Gesetzespläne zur möglichen Verstaatlichung maroder Banken.

Das in der Koalition lange umstrittene "Rettungsübernahmegesetz" sieht eine Enteignung der Eigentümer maroder Banken nur als letzte Option vor. Es soll lediglich bis Ende Juni gelten und ist vor allem auf die Rettung der ums Überleben kämpfenden Hypo Real Estate (HRE) zugeschnitten. Der Bund strebt nahezu eine Komplettübernahme des Münchner Geldinstituts an.

Bundestag und Bundesrat debattierten am Freitag zeitgleich erstmals über den Gesetzentwurf. Die Regierung hofft, dass die Pläne bis Anfang April gebilligt werden. FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms warf der Koalition Verfassungsbruch vor. Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine unterstützte zwar das Vorgehen der Koalition. Das Gesetz lehnte er aber ab. Jürgen Trittin (Grüne) kritisierte, die Regierung reagiere zu spät. Die Banken hätten früher verstaatlicht werden müssen.

Steinbrück betonte, bei 87 Milliarden Euro an Staatsgarantien für die HRE sei irgendwann der Zeitpunkt gekommen, an dem eine Kontrollmehrheit zwingend sei. Der Bund müsse aufpassen, dass am Ende nicht der Steuerzahler enteignet werde. "Wir beschreiten damit keinen deutschen Sonderweg", sagte Steinbrück. Großbritannien und die USA seien schnell den Weg der Verstaatlichung gegangen.

Der Bund werde stufenweise vorgehen. Vor einer Enteignung werde versucht, auf der Hauptversammlung eine Anhebung des Kapitals und einen Kapitalschnitt zu realisieren, betonte Steinbrück. Wenn es aber keine Mehrheit gebe oder die Beschlüsse nicht rechtzeitig eingetragen werden, "dann ist es eben nicht ausgeschlossen, dass von der Enteignungsoption Gebrauch gemacht wird".