Oberflächliche Informationen, keine Risikoaufklärung, profitgierige Finanzberater: Bei der Anlageberatung ist in den vergangenen Jahren viel schief gelaufen. Die Große Koalition will deshalb die Rechte von Anlegern bei Wertpapiergeschäften erweitern.

Berlin. Im Mittelpunkt der Gesetzespläne stehen unter anderem verlängerte Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche, strengere Dokumentationspflichten sowie Verbesserungen bei der Anlegerberatung, sagten Finanzexperten von Union und SPD. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht bei den geplanten Regelungen noch Nachbesserungsbedarf.

Eines der zentralen Anliegen der Union sei die Stärkung der Rechte von Anlegern bei Falschberatung, sagte die CDU-Finanzexpertin im Bundestag, Julia Klöckner, und bestätigte damit einen Bericht des "Handelsblatts". Verbraucher sollen ihre Ansprüche in Schadensfällen künftig deutlich länger geltend machen können als bisher. "Jetzt haben wir Verjährungsfristen von drei Jahren, aber wir wollen hoch auf zehn Jahre." Hintergrund hierfür sei, dass sich finanzielle Einbußen durch eine falsche Anlagestrategie erst nach Jahren bemerkbar machten.

Auch die SPD wolle eine verlängerte Verjährungsfrist von bis zu zehn Jahren umsetzen, sagte SPD-Finanzexperte Ulrich Krüger. "Die derzeitige Frist, während der Institute für Falschberatung haften, ist viel zu kurz." Zusätzlich wollen die Sozialdemokraten aber auch Anlageberater dazu zwingen, Gespräche mit Kunden stärker zu dokumentieren. "Hierzu wollen wir standardisierte Protokolle einführen, die Anlageberater bei Beratungsgesprächen ausfüllen müssen."

In diesen Protokollen könnten etwa Aspekte festgehalten werden wie das Anlageziel eines Verbrauchers, sagte Krüger. Sei in einem solchen Protokoll festgehalten, dass eine Anleger eine sichere Geldanlage haben wollte, könne er sich in einem möglichen Gerichtsverfahren immer darauf berufen. Sowohl dem Kunden als auch dem Finanzberater lägen eine Ausfertigung eines solchen Protokolls vor.

Auch die Union wolle solche standardisierten Protokolle einführen, sagte CDU-Finanzexpertin Klöckner. "Dabei soll es sich um kein seitenlanges Dokument handeln, sondern um ein einfach verständliches und knappes Formular."

Häufung von Anlegerklagen

Hintergrund der Koalitionspläne ist eine Häufung von Anlegerklagen in den vergangenen Monaten. In vielen Fällen geht es um Geschäfte mit Zertifikaten der Pleite gegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers. Die Anleger klagen, weil sie sich von ihrer Hausbank, von der sie die Papiere gekauft haben, nicht ausreichend über die Risiken beraten fühlen. Die Zertifikate sind nach der Pleite des Instituts praktisch wertlos.

Der vzbv begrüßte die Pläne. Die große Koalition trage mit ihren Vorhaben Forderungen der Verbraucherschützer zu einem großen Teil Rechnung. Jedoch könnten die Verbraucherzentralen in einer Funktion als Finanz-TÜV "niemals alle Produkte einzeln bewerten", sagte vzbv-Finanzexperte Manfred Westphal.

Die Verbraucherschützer müssten sich auf die wichtigsten konzentrieren, aber auch bestimmte Vertriebspraktiken der Banken näher untersuchen. Eine Fixierung auf das Risiko sei zudem nicht ausreichend. Für den Kunden sei auch die Flexibilität von Geldanlagen und deren Rendite entscheidend.