Sparkassenkunden können sich künftig über mehr Rechte freuen. Eine bisher übliche Willkürklausel wird aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschwinden. Der Bundesgerichtshof hat sie für unwirksam erklärt.

Ob Verbraucherkredite mit variablen Zinsen oder Preise für Bankdienstleistungen: "Marktlage und billiges Ermessen" reichen nicht mehr aus, um Zins- oder Preiserhöhungen zu rechtfertigen. Von den Sparkassen wird mehr Transparenz verlangt. Das werden die Kunden hoffentlich bald auch beim Dispo spüren. Nichts ist hier dringlicher als ein Referenzzinssatz, der Zinsanpassungen beim Überziehungskredit regelt. Dann werden Zinssätze von über zwölf Prozent in einer Niedrigzinsphase nicht mehr möglich sein.

Ein erfreulicher Tag für alle Bankkunden, denn auch andere Institute außerhalb der Sparkassen verwenden ähnliche Formulierungen, die nun auf den Prüfstand kommen. Bedenklich stimmt nur, dass jeder kleine Fortschritt mühsam vor Gericht erstritten werden muss.