Post akzeptiert Steuer-Nachforderung - Post-Chef Frank Appel will nicht gegen diese Entscheidung vorgehen - Jahresprognose steht trotz Nachzahlung an den Fiskus
Düsseldorf. Die Deutsche Post muss nach langen Debatten mit den Finanzämtern um Umsatzsteuerzahlungen mehr als eine halbe Milliarde Euro an den Fiskus überweisen. Post-Chef Frank Appel will nicht gegen diese Entscheidung vorgehen, um einen langen gerichtlichen Streit zu vermeiden. Die Post lässt aber auch in einem anderen Fall die öffentlichen Kassen klingeln: Vor wenigen Tagen überwies der Konzern 298 Millionen Euro an den Bund – die Post hatte die Zahlung wegen einer Entscheidung der EU-Kommission leisten müssen.
Die Finanzbehörden hätten dem Bonner Konzern Steuerbescheide angekündigt, aus denen sich Nachzahlungen in einer Höhe von 516 Millionen Euro ergeben, teilte die Post am Dienstag mit. „Die Entscheidung ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung komplexer steuerrechtlicher Sachverhalte und umfasst den Zeitraum von 1998 bis zum Inkrafttreten des geänderten Umsatzsteuerrechts für Postdienstleistungen am 1. Juli 2010“, hieß es. 2010 war das Umsatzsteuerprivileg der Post in weiten Teilen gefallen – der Konzern hatte die Sonderbehandlung erhalten, weil er Bürger und Unternehmen flächendeckend mit Briefen versorgt. Die Finanzverwaltung hatte für den Zeitraum vor dem Ende des Privilegs aus Sicht der Post von der Mehrwertsteuer befreite Briefprodukte rückwirkend als steuerpflichtig angesehen. Zwischen Behörden und Post hatte es lange Streit um dieses Vorgehen gegeben – auch deshalb hatte der Konzern angesichts der drohenden Zahlungen Rückstellungen gebildet.
Die Post werde die 516 Millionen Euro im dritten Quartal überweisen. Dann werde der formelle Steuerbescheid erwartet, sagte ein Sprecher. Dank der Rückstellungen schlägt die Rückzahlung aber nicht voll auf den operativen Gewinn durch - das Ebit werde im zweiten Quartal mit 180 Millionen Euro belastet, erklärte die Post. Der Nettogewinn werde wohl um 265 Millionen Euro gedrückt.
Ende des Steuerstreits - Klage gegen die EU-Kommission
Mit der Zahlung will Appel einen Schlussstrich unter die langen Debatten mit den Steuerbehörden um Umsatzsteuerzahlungen ziehen. Die Post werde die „getroffene Entscheidung akzeptieren, um Rechtssicherheit herzustellen und jahrelange juristische Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden“, hieß es. Bei den Anlegern kam gut an, dass nun im Steuerstreit Klarheit herrscht: Die Post-Aktie notierte in einem fallenden Gesamtmarkt mit einem leichten Plus bei 12,84 Euro.
Gegen die von der EU-Kommission erzwungene Zahlung von 298 Millionen Euro hat der Konzern indes zusammen mit dem Bund Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. In diesem Fall hatten die EU-Wettbewerbshüter der Post vorgeworfen, zu viel Geld für Briefe kassiert und Subventionen für Beamtenpensionen erhalten zu haben.
Ungeachtet der Steuernachzahlungen sieht die Post ihre Geschäftsziele für das laufende Jahr nicht gefährdet. Trotz unterschiedlicher Auffassungen werde die Post die Forderung des Finanzamts akzeptieren und die Summe im dritten Quartal zahlen, teilte die Post am Dienstag in Bonn mit. Der Konzern wolle jahrelangen juristischen Streit mit ungewissem Ausgang vermeiden. Der Bescheid des Fiskus über Umsatzsteuernachzahlungen sei das Ergebnis „komplexer steuerrechtlicher Sachverhalte“ aus den Jahren 1998 bis 2010. (rtr/dapd)