Die „Basel III“ genannten Eigenkapitalregeln sind ein wesentliches Element der Reformen, die die wichtigsten Wirtschaftsmächte (G20) als Konsequenz aus der Finanzkrise eingeleitet haben.
Berlin/Brüssel. Der Begriff „Basel III“ bezeichnet das Reformpaket des „Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)“. Die Bankenaufseher hatten die neuen globalen Kapital- und Liquiditätsvorschriften bereits im September 2010 vereinbart – jetzt geht es um die Umsetzung. Die Banken müssen die Regeln schrittweise von 2013 bis 2019 einhalten.
Die zentrale Vorgabe lautet, dass Banken weltweit künftig mehr eigenes Kapital von besserer Qualität vorhalten müssen, um Risiken aus Kreditgeschäften absichern zu können. So soll vermieden werden, dass wieder die Steuerzahler mit Milliarden-Rettungshilfen einspringen müssen, wenn eine Bank in Schieflage gerät.
Es gibt unterschiedliche Eigenkapitalformen. Zur Absicherung der Risiken ist aber vor allem das Kernkapital wichtig. Es gibt „hartes“ und „weiches“ Kernkapital, wobei in Turbulenzen und für die Stabilität das „harte“ Kernkapital entscheidend ist. Dieses besteht unter anderem aus eigenen Aktien der Bank und einbehaltenen Gewinnen - ist demnach Eigenkapital von höchster Qualität.
Die sogenannte Kernkapitalquote weist aus, wie viele mit Risiko behaftete Positionen – vor allem Kredite – durch eigenes Kernkapital abgedeckt sind, wie groß also letztlich der eigentliche Puffer ist.
Die „harte“ Kernkapitalquote soll von jetzt zwei auf sieben Prozent steigen. Zusätzlich sollen künftig strengere Regeln gelten, was zum Kernkapital gezählt wird. Hinzu kommen weitere Puffer, um etwa das Auf und Ab von Konjunkturphasen zu dämpfen. Unterm Strich addieren sich die Eigenkapitalanforderungen auf 10,5 Prozent. Nationale Aufschläge sollen möglich sein. (dpa)