Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Doch insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen fragen viele Beschäftigte gar nicht danach. Wer aber für seine eigenen Interessen einsteht und das Thema betriebliche Altersvorsorge anspricht, wird belohnt – das gilt nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber.

"Denn nicht nur die Mitarbeiter sparen Steuern und Sozialabgaben", betont Wolfgang Wagemann von der Allianz Lebensversicherungs-AG, "auch die Firma selbst muss weniger Abgaben an den Staat abführen."

Der Allianz Experte Wagemann informiert über die Grundlagen:

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

„Wer sich für eine Entgeltumwandlung entscheidet, kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung von seinem Gehalt oder Lohn - das ist im Jahr 2010 ein Betrag von 2.640 Euro jährlich - in den Aufbau einer Betriebsrente investieren.

Dieser Teil des Bruttolohns ist von der Steuer und von der Sozialversicherung befreit. Der Höchstbetrag kann sogar um einen weiteren steuerfreien Betrag von 1.800 Euro aufgestockt werden, dieser ist aber nicht sozialversicherungsfrei.

Beim Brutto-Sparen arbeitet ein circa doppelter Betrag, wie es bei einer privaten Anlage aus Nettobezügen der Fall wäre. Man profitiert somit von einem höheren Wertzuwachs aus ersparten Abgaben und hat die Steuerbelastung erst im Ruhestand.

Zwar führt die Beitragsbefreiung in der Sozialversicherung zu etwas niedrigeren Anwartschaften dort (z. B. geringeres Arbeitslosengeld), allerdings ist der dafür gewonnene Mehrertrag aus der betrieblichen Altersversorgung höher.

Und für die Steuer gilt: Zwar unterliegt die Leistung einer vollen Versteuerung, aber die Steuersätze sind im Alter oft niedriger.“

Wie wird das Geld dann angelegt?

„Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen unterschieden: die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direktzusage und die Unterstützungskasse. Formal ist es der Arbeitgeber, der die Auswahl trifft, in der Praxis fällt diese Entscheidung allerdings gemeinsam mit der Arbeitnehmerschaft.

"Die meisten unserer Kunden wählen die Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse", sagt Wolfgang Wagemann vom Marktführer Allianz, dem jedes fünfte deutsche Unternehmen bei der Mitarbeitervorsorge vertraut.

Für die Breite ist vor allem die Direktversicherung von Bedeutung. Mit ihr kann sehr einfach Vorsorge für das Alter, den Todesfall und den Fall der Berufsunfähigkeit getroffen werden.“

Kann man auch Vermögenswirksame Leistungen umwandeln?

„In vielen Firmen können auch die ehemals als "Vermögenswirksame Leistungen" bekannten Gelder für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Dies ist in einigen wichtigen Tarifverträgen, wie z. B. in der Metallindustrie oder in den Chemiebranchen, möglich.“

Welche Möglichkeiten bestehen bei Elternzeit oder langer Krankheit?

„Da während dieser Zeit kein Entgelt gezahlt wird, kann auch keine Entgeltumwandlung erfolgen. Die bis dahin erworbenen Versorgungsanwartschaften bleiben selbstverständlich bestehen.

Die Möglichkeit zur Weiterzahlung der Beiträge aus eigener Tasche bleibt aber erhalten. Insbesondere können die anteiligen Beiträge für den Todesfallschutz und die Berufsunfähigkeitsvorsorge weiter gezahlt werden.“

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?

„Bei Wechsel des Arbeitgebers können Arbeitnehmer ihren Vertrag in den meisten Fällen problemlos mitnehmen.“

Steuervorteil: Der Umwandlungsbetrag fließt ohne Abzug von Lohnsteuer in den Vertrag. Erst im Leistungsbezug fällt (volle) Steuer an.

Sozialversicherungsfreiheit: In der Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Deutschen Rentenversicherung ist die Umwandlung sozialversicherungsfrei. Die damit verbundenen geringfügigen Minderungen der Anwartschaften aus gesetzlicher Rentenversicherung sind im Regelfall vernachlässigbar gegenüber dem finanziellen Mehrertrag aus der betrieblichen Altersversorgung.

Arbeitgeberzuschuss: In einigen Fällen gibt der Arbeitgeber die Hälfte seiner Sozialversicherungsersparnis (also ca. 10 %) als "Dreingabe".

Quelle: Welt Online