Traunstein . Der Prozess gegen Rapper „Kollegah“ wurde eingestellt - gegen eine Geldauflage von 46.000 Euro. Der 30-Jährige war wegen Körperverletzung angeklagt.
Der Prozess gegen den Rapper „Kollegah“ wegen einer Disco-Schlägerei ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der 30-Jährige zahlt insgesamt 46 000 Euro vor allem an gemeinnützige Einrichtungen, aber auch an die beiden Geschädigten. Dafür stimmte die Staatsanwaltschaft am Montag im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Traunstein der Einstellung des Verfahrens zu.
„Kollegah“ war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll im Sommer 2013 einen Gast nach einem Auftritt in Freilassing niedergeschlagen und dessen Bekannten das Nasenbein gebrochen haben
Erfolgreichster deutscher Rapper
In seinen Texten geht es um Babes und Bitches, die eigene Großartigkeit und um Sex - am besten mit der Mutter von irgendjemandem. Sein letztes Album nannte er „King“, was tatsächlich eine gewisse Berechtigung hat. Denn mit mehr als 200 000 verkauften Exemplaren hat der Hip-Hop-Star Kollegah das bestverkaufte deutsche Rap-Album 2014 hingelegt. Er verkaufte deutlich mehr Platten als große Namen wie Cro oder Bushido. Als einziger Rapper schaffte er es nach Angaben von GfK Entertainment in die Jahres-Top-Ten aller Musikrichtungen (Platz sieben hinter Musikern wie Helene Fischer, ACDC, Xavier Naidoo, Herbert Grönemeyer und Peter Maffay).
Kollegah (30) ist der derzeit wohl erfolgreichste deutschsprachige Rapper. Bei Online-Diensten wie Spotify und Co. war er mit 105 Millionen Abrufen der meistgestreamte Künstler des Jahres 2014 - und nach GfK-Angaben der erste Künstler überhaupt, der in Deutschland innerhalb eines Kalenderjahres die 100-Millionen-Marke knackte. „King“ schaffte den besten Albumauftakt der letzten fünf Jahre. Allein in den ersten sieben Tagen wurden 160 000 Exemplare verkauft.
„Kollegah bricht Rekorde am laufenden Band“
Die GfK gratulierte ihm sogar ausdrücklich. „Kollegah bricht Rekorde am laufenden Band“, heißt es in einer Mitteilung von Gfk Entertainment. Von einer „bemerkenswerten Leistung“ sprach Geschäftsführer Mathias Giloth. Kollegahs Plattenfirma freut das natürlich auch - auch wenn der Erfolg Elvir Omerbegovic, den „President of Rap“ von Selfmade Records und Universal Music Deutschland, nicht überrascht: „Dass Kollegah ein absoluter Ausnahmekünstler ist, hat er im letzten Jahr eindrucksvoll bewiesen.“
Er ist ein Ausnahmekünstler, der außerdem so provoziert, wie es von einem Gangsta-Rapper erwartet wird. Das gemeinsame Album mit Farid Bang - „Jung, brutal, gutaussehend 2“ - landete 2014 auf dem Index. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stufte die Inhalte als jugendgefährdend ein, „weil sie verrohend wirken, zu Gewalttätigkeiten anreizen und Frauen und Homosexuelle diskriminieren“. Das gleiche Schicksal ereilte auch schon den ersten Teil, der im Jahr 2012 indiziert wurde.
Als Gangsta-Rapper im herkömmlichen Sinn sieht Kollegah sich allerdings nicht. „Ich mache nicht klassischen Gangsta-Rap, der todernst ist und kriminelle und unmoralische Dinge glorifiziert“, beschreibt der muskelbepackte Rapper seine eigene Art von Musik, die er vor einigen Jahren noch mit dem Attribut „Zuhälterrap“ versah.
Gegen Drogen und Kriminalität
„Von dem Beruf distanziere ich mich inzwischen absolut“, sagte er einmal. Er will sogar ein Vorbild für die Jugend sein und sie dazu bewegen, Sport zu machen. In seinem Lied „Du bist Boss“ heißt es mit der Moralkeule unter anderem: „Du bist Boss, wenn Du Vollgas gibst mit Deinen Talenten, statt sie sinnlos zu verschwenden.“ Er spricht sich aus gegen Drogenkonsum und gegen Kriminalität.
Und der bürgerliche Beruf von Kollegah hat mit dem konventionellen Gangsta-Rapper-Image auch nicht viel zu tun: Seit 2009 studiert er Jura in Mainz. Er ist scheinfrei. Auf Fotos posiert er entweder muskelbepackt oben ohne - oder mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in der Hand.
Praktische juristische Erfahrungen konnte er am Montag vor dem Landgericht Traunstein sammeln - wenn auch nicht ganz so wie geplant. Dort saß er auf der Anklagebank, weil er sich noch einmal wegen einer Disco-Schlägerei verantworten musste. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, im Sommer 2013 einen Gast nach einem Auftritt in Freilassing niedergeschlagen und einem anderen das Nasenbein gebrochen zu haben. Notwehr sei das gewesen, sagte der Rapper.
46 000 Euro muss Kollegah nun zahlen - dafür wird das Verfahren eingestellt. Das Geld soll vor allem an gemeinnützige Einrichtungen gehen, aber auch an die beiden Männer, mit denen er sich prügelte. Nach Ende des Verfahrens verließ der 30-Jährige sofort das Gericht. (dpa)