200.000 Bücher wurden bereits verkauft. Nun darf ein Großteil der umstrittenen Zitate von Helmut Kohl nicht mehr veröffentlicht werden. Sein Ghostwriter will sich das nicht bieten lassen.
Köln/Hamburg. Erfolg für Helmut Kohl und Rückschlag für seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan: Der Journalist und Autor (“Die Kohl-Protokolle“) darf einen Großteil der umstrittenen Zitate des Altkanzlers nicht mehr in seinem Buch veröffentlichen. Das hat das Landgericht Köln am Donnerstag entschieden. Damit folgten die Richter in weiten Teilen einem Antrag des früheren Kanzlers auf eine Einstweilige Verfügung.
Kohl wollte 115 Zitate verbieten lassen. Das strittige Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ beruht zum Teil auf Tonbändern, die der Altkanzler 2001 und 2002 für seine Memoiren besprochen hatte. Darin äußert er sich teils drastisch über andere Politiker. Kohls damaliger Ghostwriter Heribert Schwan hatte diese Zitate nun eigenmächtig in einem eigenen Buch veröffentlicht.
Er hatte erklärt, mit Kohl habe es keine Vereinbarung über die Vertraulichkeit gegeben. Die beiden hatten sich zerstritten und als Ghostwriter/Quellen-Paar getrennt. Schwan macht Kohls zweite Frau Maike Kohl-Richter dafür verantwortlich.
Die Richter sahen allerdings einen „rechtswidrigen Verstoß gegen die Vertraulichkeit“. Schwan sei als Kohls Ghostwriter zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die Entscheidung darüber, was aus den Gesprächen veröffentlicht werden durfte, hätte allein dem Kanzler zugestanden.
Von dem am 8. Oktober erschienenen Buch sind nach Verlagsangaben bereits 200.000 Exemplare ausgeliefert. Bücher, die bereits in den Buchläden liegen, sind von der Entscheidung nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin verkauft werden. Der Verlag hatte schon im Vorfeld angekündigt, das Urteil anzufechten. Ghostwriter Schwan will alle juristischen Mittel ausschöpfen.
Kohls Anwalt Thomas Hermes kündigte auch Schadenersatzforderungen an. Das Buch werde die Verfahrensgegner noch „sehr, sehr teuer zu stehen kommen“, sagte er.
Ursprünglich hatte Kohl versucht, das ganze 256 Seiten dicke Buch verbieten zu lassen. Doch damit war er vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Köln gescheitert.
Schwan musste bereits die Tonbänder der Gespräche aushändigen, hatte aber Kopien. Das Buch hatte es seit seinem Erscheinen zum Bestseller gebracht. In einem Interview nannte Kohl seinen ehemaligen Ghostwriter einen „Wichtigtuer“. Schwan sei „verrückt“.
Es sei sein Fehler gewesen, dass er Schwan vertraut habe. Maike Kohl-Richter wirft Schwan „einen unglaublichen Rechtsbruch“ vor, „vor allem einen Diebstahl geistigen Eigentums“. Schwan habe sich „auf das Vermächtnis von Helmut Kohl gesetzt“ und als Interpret bezeichnet.
Schwan hatte nach eigenen Angaben über acht Jahre mit Kohl in dessen Oggersheimer Haus gesessen und dessen Worte für die Memoiren protokolliert.