Das Management der Sängerin fürchtet offenbar Konkurrenz durch falsche Helene Fischers. Diese gehen durchaus erfolgreich auf Provinztour.
Wenden/Siegen. Dem Management der Schlagersängerin Helene Fischer sind die Auftritte von Doubles offenbar ein Dorn im Auge. Ein Gastwirt-Ehepaar aus dem sauerländischen Wenden, das im Sommer 2011 die Sängerin Anni Perka mit ihrer Helene-Fischer-Show engagiert hatte, handelte sich eine Unterlassungserklärung des Originals ein. Außerdem will das Management der Schlagersängerin wissen, wie viel Geld bei der Schlagernacht übrigblieb, um möglicherweise den Gewinn abzuschöpfen.
Beim Landgericht in Siegen liegen derzeit zwei Zivilverfahren in der Sache vor. Zunächst soll es um die Anwaltskosten für die Unterlassungserklärung gehen. Aber das Gericht wird dabei auch klären müssen, wie nah ein Double dem Original kommen darf.
„Helene Fischer konnten wir uns nicht leisten“, sagt Ursula Butzkamm. Weil es unter den Gästen ihres Landgasthofes viele Fans der Schlagersängerin gebe, habe sie einfach mal gefragt, was ein Gastspiel der 28-Jährigen kostet. „Da wurde mir etwas von 50.000 oder 70.000 Euro gesagt“, sagt Butzkamm. Damit sei das Thema für sie erledigt gewesen. Dann stieß sie im Internet auf das Double. Anni Perka tingelt mit den Hits von Helene Fischer durch die Provinz und kam auch gern ins Sauerland. „Es war ein toller Abend, die Zuschauer waren begeistert“, erinnert sich Butzkamm.
Doch die Begeisterung der Wirtin war dahin, als dann die Abmahnung des Fischer-Anwaltes ins Haus flatterte. Sie und ihr Mann unterschrieben zwar die Erklärung, aber die Anwaltskosten Helene Fischers in Höhe von mehreren hundert Euro wollte sie nicht bezahlen. Fischer wirft den Wendenern vor, mit ihrem Namen für die Schlagernacht geworben zu haben. Nach Auskunft des Landgerichts „streiten die Parteien darüber, ob es deutlich genug war, dass ein Double auftritt und nicht Helene Fischer selber“.
Vergleichsangebote wurden abgelehnt
„Weder Helene Fischer noch das Management sieht seine Aufgabe darin, Gott und die Welt abzumahnen“, sagt Fischer-Anwalt Jens Michow. Doch es sei auch nicht hinnehmbar, dass landauf landab mit der Sängerin Geld verdient werde. Im Fall der Wendener Gastwirte habe er bereits mehrfach Vergleichsangebote gemacht. „Die sind alle abgelehnt worden. Denen geht es offenbar ums Prinzip“, sagt der Anwalt. Und deshalb müsse das Landgericht in Siegen klären, wie weit „eine Person nachgestellt“ werden dürfe.
Das Double Anni Perka war dem Management nicht nur im Sauerland aufgefallen. Perka-Agent Jan Frieberg aus Rostock berichtet von mehreren anderen Veranstaltern, die nach einem Perka-Konzert Abmahnungen bekamen. „Das war bei Stadtfesten und anderen kleineren Veranstaltungen“, sagt Frieberg. Einige der Veranstalter hätten zähneknirschend die Abmahnsummen gezahlt, einige andere habe er durch eine Geldzahlung an das Helene-Fischer-Management davon „freigekauft“.
Mit den Anwälten der Schlagersängerin vereinbarte er dann einige Änderungen bei der Werbung für seine Künstlerin. „Sie nennt sich nun nicht mehr „Helene-Fischer-Double Anni Perka“ sondern „Anni Perka - Helene Fischer Double„“, sagt Frieberg. Außerdem musste er einige Fotos von seiner Internet-Seite nehmen, auf denen Perka in Helene-Fischer-Posen dargestellt ist. Er hofft, dass es nun keine Probleme mehr gibt.