Hamburg.

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Sollte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für verfassungswidrig erklären, könnte ein vom Bundesrat beschlossenes Modell zur Anwendung kommen. Es sieht vor, die uralten Einheitswerte für Grundstücke und Gebäude, die als Bemessungsgrundlage für die Steuer dienen, zu aktualisieren. Hamburg und Bayern lehnen das vehement ab, weil es die Wohnnebenkosten für Mieter und Grundeigentümer massiv erhöhen würde. Das hat die Finanz­behörde mit sechs Beispielen unterlegt:
Allermöhe: Ein Einfamilienhaus, im Jahr 1900 erbaut und mit 97 Quadratmetern Wohnfläche, kostet nach dem geltenden Grundsteuergesetz 65 Euro pro Jahr. Nach dem Bundesratsmodell wären 1510 Euro fällig. Wäre das Haus vermietet, würden die Mietnebenkosten um 120 Euro pro Monat steigen.
Barmbek:
Für eine Wohnung, 131 Qua­dratmeter, Baujahr 2002, wären statt 651 Euro künftig 4341 Euro zu zahlen. Die Mietnebenkosten würden um 308 Euro pro Monat steigen.
Eimsbüttel:
Für eine 1955 erbaute 44-Quadratmeter-Wohnung sind bislang 126 Euro Grundsteuer pro Jahr zu zahlen. Nach dem Bundesratsmodell wären 1375 Euro fällig, die Mietnebenkosten würden um 104 Euro pro Monat steigen.
Altona:
Ein Mehrfamilienhaus, Baujahr 1887 mit 470 Quadratmetern Gesamtwohnfläche, darin eine vermietete 80-Quadratmeter-Wohnung. Bislang sind für das gesamte Gebäude 372 Euro jährlich zu zahlen. Nach dem Bundesrats­modell wären es 14.899 Euro – das 40-Fache. Davon entfielen 2473 Euro auf die 80-Quadratmeter-Wohnung, die um 206 Euro pro Monat teurer würde.
Harvestehude:
Für die 123-Quadratmeter-Wohnung, Baujahr 1962, wären statt 631 künftig 15.256 Euro zu zahlen. Die Mietnebenkosten würden sich um 1219 Euro pro Monat erhöhen.
Volksdorf:
Für ein Einfamilienhaus (92 Quadratmeter/Baujahr 1972) wären 3984 statt bislang 436 Euro Grundsteuer fällig. Ist das Haus vermietet, steigen die Nebenkosten um 295 Euro pro Monat.

Hamburg schlägt vor, die Grundsteuer nicht mehr nach dem Wert, sondern nach der Fläche eines Grundstücks oder Gebäudes zu bemessen.