Berlin. Polizei und NRW-Innenministerium gehen gegen die Gruppierung Palästina Solidarität vor. Sie soll die Hamas unterstützen.
Wegen der mutmaßlichen Unterstützung der islamistischen Terrororganisation Hamas sind Polizei und NRW-Innenministerium gegen die Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg vorgegangen. Einsatzkräfte durchsuchten am Donnerstagmorgen in Duisburg vier Objekte, die mit der Gruppierung in Verbindung stehen, wie das Ministerium mitteilte. Die Gruppierung war am Donnerstag vom NRW-Innenministerium verboten worden.
Beim NRW-Innenministerium heißt es die Organisation trete für die Befreiung Palästinas in den Grenzen von 1947 und damit vor der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 ein. Hierbei solidarisiere sich die Gruppierung ausdrücklich mit dem palästinensischen Widerstand in allen Formen, womit auch der bewaffnete Kampf der Terrororganisation Hamas gegen Israel einbezogen werde.
Razzia in Duisburg: Innenminister Reul will „ideologische Terrorunterstützung austrocknen“
Die ideologische Ausrichtung von „Palästina Solidarität Duisburg“ sei durch ein antiisraelisches und antisemitisches Weltbild geprägt. Der Verein verbreite öffentlich in Versammlungen und über seine Social-Media-Kanäle antisemitisches Gedankengut, indem er antisemitische Narrative verwende und so Ressentiments gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Jüdinnen und Juden allgemein schüre, schreibt das Ministerium. Der Verein hetze zudem immer wieder gegen den Staat Israel und mache diesen allein verantwortlich für den Nahost-Konflikt.
Innenminister Herbert Reul sagte laut einer Mitteilung: „Dieses Verbot kommt zur richtigen Zeit und setzt das richtige Zeichen. In vielen Fällen verbirgt sich hinter der Solidarität mit Palästina nichts Anderes als Judenhass, so wie bei der heute verbotenen Organisation.“ Man nutze alle juristischen Möglichkeiten, um Antisemitismus und ideologische Terrorunterstützung auszutrocknen.
Weiter teilte das Ministerium mit, die Internetauftritte des Vereins seien verboten und abzuschalten. Auch sei es künftig verboten, Ersatzorganisationen für den Verein zu bilden und seine Kennzeichen zu verwenden. Das Vermögen des Vereins werde beschlagnahmt und zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen.
dpa/lro