Berlin. Vielerorts sind aktuell die Gehwege vereist. Doch Streusalz ist fast deutschlandweit verboten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.
Glätte auf Bürgersteigen, Straßen und Radwegen kann zu Unfällen führen. Doch wer etwas dagegen tun will, muss aufpassen. Der Einsatz von Streusalz ist in den meisten Bundesländern, mit wenigen Ausnahmen, verboten. Grund dafür ist die hohe Umweltbelastung, die mit dem Einsatz von Streusalz einhergeht.
Streusalz: Darum ist es so umweltschädlich
Streusalz besteht zum größten Teil aus Natriumchlorid (NaCl), also Kochsalz. Dem werden aber Begleitstoffe und künstliche Zusätze zugemischt. Damit Streusalz effektiv wirken kann, müssen die Konsistenz des Salzes, Temperatur und Streutechnik stimmen. Der Einsatz ist daher nurdem professionellen Winterdiensterlaubt. Die Nutzung von Streusalz führt laut Bundesumweltamt jedoch zu erheblichen Umweltschäden. Das Salz und die zugefügten Beistoffe dringen in den Boden und das Grundwasser ein und wirken dort schädlich. Auch Infrastrukturen wie Fahrzeuge, Brücken und Straßen können durch Streusalz angegriffen werden.
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Eine bundesweite Regelung zum privaten Einsatz von Streusalz gibt es nicht, die meisten Kommunen in Deutschland haben die Nutzung jedoch stark beschränkt oder explizit verboten. Auf öffentlichen Straßen wird Streusalz für die Verkehrssicherheit eingesetzt, basierend auf Wetterbedingungen und lokalen Vorschriften.
Was droht, wenn man trotzdem Salz streut?
Bei Nichteinhaltung der regionalen Vorschriften zur Verwendung von Streusalz drohen verschiedene Strafen. Rechtsanwalt Thomas Pliester, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV), erklärte gegenüber „zdf heute“, dass bei unrechtmäßiger Verwendung Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich sind. In der Realität sei ihm jedoch kein Fall bekannt, wo tatsächlich ein Bußgeld verhängt wurde. Die Regelung scheine also nicht streng überwacht zu werden, so der Anwalt.
Wann dennoch ein Bußgeld drohen kann? Vor allem dann, wenn nachweislich wiederholt oder in großem Umfang gegen das Steusalzverbot verstoßen wird und insbesondere, wenn durch den privaten Einsatz von Streusalz Umweltschäden entstanden sind oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestand.
Glätte und Schnee: Alternative Streumittel nutzen
Wer trotzdem Gehwege streuen muss oder will, sollte Schnee und Glätte mit umweltverträglichen, abstumpfenden Mitteln wie beispielsweise Splitt, Granulat oder Sand bestreuen. Alternative Streumittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ sind garantiert salzfrei und unterliegen keinem Streuverbot. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Reste nach der Frostperiode aufzukehren. Splitt und Granulat könnten bei der nächsten Glätte wieder eingesetzt werden, ansonsten könne man die Mittel im Restmüll entsorgen.
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