Weiterhin keine Lösung bei Burger King: Die 89 Restaurants des gekündigten Franchisenehmers sind zu, wie es weitergeht, ist unklar – und das kurz vor Weihnachten. Das sorgt für Unmut.
München/Stade. Zwei Wochen nach den Filial-Kündigungen bei Burger King sieht die Gewerkschaft eine zunehmende Unruhe bei den Beschäftigten des umstrittenen Franchisenehmers Yi-Ko. „Das ist momentan eine böse Hängepartie für die Beschäftigten, nachdem letzte Woche der Anschein bestand, dass es gegebenenfalls zeitnah eine Lösung geben könnte“, sagte Gastronomie-Experte Guido Zeitler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die rund 3000 betroffenen Mitarbeiter des Franchisers wüssten wenige Wochen vor Weihnachten noch immer nicht, wie es für sie weitergeht.
Die Fast-Food-Kette hatte ihrem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko vor zwei Wochen fristlos gekündigt und dies unter anderem mit Vertragsverstößen begründet. Weil Burger King Yi-Ko die Nutzung von Firmenlogo, Produktnamen, Arbeitskleidung und Außenwerbung gerichtlich verbieten ließ und auch keine Waren mehr lieferte, mussten sämtliche Filialen des Franchisenehmers schließen. Gegen das Nutzungsverbot für die Marke legte Yi-Ko Widerspruch ein, darüber verhandelt das Landgericht München I am kommenden Montag (8. Dezember). Zuvor hatte das Oberlandesgericht München bereits eine Beschwerde von Yi-Ko gegen den Lieferstopp seitens Burger King zurückgewiesen.
NGG-Experte Zeitler erklärte, der Deutschland-Chef von Burger King, Andreas Bork, habe erklärt, auf eine rasche Lösung hinzuarbeiten, um so viele der 3000 gefährdeten Arbeitsplätze wie möglich zu sichern. Derzeit gebe es aber keinerlei Erklärungen der Fast-Food-Kette zum Verlauf der Gespräche. Bei einer Mitarbeiterversammlung in Dortmund habe es erheblichen Unmut darüber gegeben, wie sich Burger King verhalte, sagte Zeitler.
Yi-Ko arbeite mit Hochdruck an einer Lösung
Ein Burger-King-Sprecher sagte dazu: „Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.“ Ähnlich äußerte sich die von Yi-Ko beauftragte Anwaltskanzlei: Man arbeite „mit Hochdruck an einer Lösung, die eine baldige Wiedereröffnung der Restaurants ermöglicht“, erklärte Anwalt Walter Scheuerl von der Kanzlei Graf von Westphalen.
Nach einem Gesellschafterwechsel bei der Yi-Ko Holding hatten Arbeitnehmervertreter in der vergangenen Woche Hoffnung geschöpft, dass es zu einer Verständigung zwischen Burger King und dem Franchise-Unternehmen kommen könnte. So hatten die Yi-Ko-Anwälte angekündigt, dass die Burger King GmbH, die zu Yi-Ko gehört, einen Forderungskatalog des Gesamtbetriebsrates umsetzen werde. Allerdings reagierte die Fast-Food-Kette zurückhaltend: Die Yi-Ko-Vorschläge würden zwar geprüft, derzeit genügten sie aber nicht, hatte der Burger-King-Sprecher erklärt.
Den ersten Teil der anstehenden Gehaltszahlungen habe Yi-Ko derweil pünktlich ausgezahlt, sagte Zeitler. Bei dem Franchisenehmer sei es üblich, dass zunächst die Gehälter an diejenigen Mitarbeiter ausgezahlt würden, die ein festes Monatsentgelt beziehen, einige Tage später folgen dann die Zahlungen an Mitarbeiter, die nach Stunden bezahlt werden.