Sie könnte um mehrere Millionen reicher sein, wenn der Auktionator sich nicht verschätzt hätte. Dass er den Wert ihres Teppichs so gering angab, rechtfertigt keinen Schadenersatz, so nun ein Gericht.
Augsburg. Im Streit um einen Teppich muss ein Augsburger Auktionator keinen Schadenersatz an die frühere Eigentümerin zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Augsburg wies am Donnerstag die Berufung der Frau zurück, teilte ein OLG-Sprecher mit. Die ältere Dame aus dem Raum Starnberg wollte für die Fehleinschätzung des Auktionators entschädigt werden.
Dieser hatte ihren Teppich vor einer Versteigerung im Oktober 2009 auf gerade einmal 900 Euro taxiert. Verkauft wurde der Läufer in Augsburg schließlich für 19.700 Euro. Vor einer zweiten Versteigerung wenige Monate später in London schätzte das Auktionshaus Christie's den Wert schon auf 350.000 Euro – diese Summe wollte die ursprüngliche Besitzerin vom Augsburger Auktionator haben. Versteigert wurde das gute Stück in London schließlich für die Rekordsumme von umgerechnet 7,2 Millionen Euro – damit handelte es sich angeblich um den teuersten Teppich der Welt.
Auch in einem ersten Prozess vor dem Augsburger Landgericht war die Klage der Frau abgewiesen worden. Im Berufungsprozess wollte sich ein Gutachter nun nicht darauf festlegen, ob der Auktionator den Wert des Kunstwerks hätte erkennen müssen.
Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Nach Angaben des OLG-Sprechers kann sich die Frau aber noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung wehren.