München. Uli Hoeneß liebt es, Erster zu sein. Doch in diesem Fall hätte er wohl gerne darauf verzichtet: Hoeneß ist der erste Prominente, der nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ins Visier der Steuerfahnder geraten ist. Erst seit der Entscheidung von 2012 gilt verbindlich, dass ab einer hinterzogenen Summe von einer Million Euro keine Haft auf Bewährung mehr möglich ist. Alle anderen prominenten Steuersünder wurden vor dieser Verschärfung ertappt.

BORIS BECKER ist einer der Prominenten, der bei einer früheren Festsetzung der Grenze von einer Million Euro ins Gefängnis gemusst hätte. Becker wurde 2002 in München zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung und insgesamt 500.000 Euro Geldbuße verurteilt, weil er 1,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte.

Die Anklage wollte ihn für dreieinhalb Jahren ins Gefängnis schicken. „Es wäre für mich gar nicht auszumalen gewesen, hätte ich ins Gefängnis gemusst“, reagierte der Ex-Tennisstar auf das Urteil.

PETER GRAF, der Vater der zweiten deutschen Tennis-Ikone Steffi Graf, musste hingegen ins Gefängnis. 1997 verurteilte das Landgericht Mannheim Graf zu drei Jahren und neun Monaten Haft, weil er dem Staat die Steuern auf Siegprämien seiner Tochter vorenthalten hatte.

Graf, der zuvor schon in Untersuchungshaft gesessen hatte, kam 1998 wieder frei und stand vor den Trümmern seines Lebens. Seine Tochter suchte sich einen neuen Manager, Grafs Ehe mit Steffis Mutter Heidi wurde geschieden.

KLAUS ZUMWINKEL, langjähriger Chef der Deutschen Post, kam ähnlich wie Becker denkbar knapp am Gefängnis vorbei. Zumwinkel geriet durch den Ankauf einer Steuer-CD aus Liechtenstein ins Visier der Ermittler. Er musste am Ende 3,9 Millionen Euro an Steuern nachzahlen, dazu eine Geldstrafe von einer Million Euro. Außerdem erhielt er zwei Jahre Haft auf Bewährung.

PAUL SCHOCKEMÖHLE, früher einer der besten Springreiter der Welt, steht für einen der ersten Steuerfälle mit großer Außenwirkung. Schockemöhle hatte in Liechtenstein Millionen gebunkert, 1997 deckte ein Informant dies auf. Schockemöhle musste deshalb knapp 11,6 Millionen Euro nachzahlen und bekam eine Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung.

Wie jetzt Hoeneß hatte Schockemöhle damals eine Selbstanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft erklärte zunächst, dass diese erst nach Beginn der Ermittlungen eingegangen sei und deshalb nicht strafbefreiend wirken könne. Dies blieb aber umstritten – als Kompromiss kam es zu der milden Bewährungsstrafe.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe Prominenter mit kleineren Steuervergehen.

Gegen die Moderatorin VERENA POOTH stellte die Staatsanwaltschaft 2010 nach Zahlung von 30.000 Euro die Ermittlungen rund um angeblich unversteuerte Spekulationserlöse ein.

Moderator PATRICK LINDNER musste 150.000 Euro Steuern nachzahlen, weil er falsche Angaben zur Vermietung seiner Villa in den 90er Jahren gemacht hatte. Ebenfalls 150.000 Euro musste FREDDY QUINN zahlen – er hatte angegeben, in Monaco zu leben, obwohl er tatsächlich in Hamburg wohnte.

Und nun ULI HOENESS: Er wurde wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil die Selbstanzeige zu seinem Schweizer Schwarzkonto ungültig war. Der FC-Bayern-Präsident soll dem Landgericht München zufolge statt der angeklagten 3,5 Millionen Euro sogar 28,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.