Am Montag beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Steuersünder Uli Hoeneß. Der 62 Jahre alte Präsident des FC Bayern setzt auf die Wirkung seiner Selbstanzeige, muss aber vor allem Richter Rupert Heindl fürchten.
München. Im Fußball entscheiden manchmal Sekunden über Sieg und Niederlage – im Steuerfall Uli Hoeneß sollen es vier Tage werden: In dieser für einen Gerichtsprozess kurzen Zeitspanne will das Landgericht München II ab Montag darüber entscheiden, ob die Selbstanzeige des Präsidenten des FC Bayern München gültig war oder nicht. Entscheidet das Gericht gegen Hoeneß, muss dieser mit einer Haftstrafe ohne Bewährung rechnen.
Als vor knapp einem Jahr durch einen „Focus“-Bericht der Steuerfall Hoeneß bekannt wurde, zerbröselte das öffentliche Bild des 62-Jährigen von einem Tag auf den anderen. Der Bayern-Boss, der über Jahre als moralische Instanz aufgetreten war, ist ein Zocker, wie er selbst nach erstem Zögern zugab.
Demnach hatte ihm der vor Jahren verstorbene Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfuß 2001 auf ein Konto der Schweizer Bank Vontobel 20 Millionen D-Mark (10,23 Millionen Euro) überwiesen – „zum Zocken“, wie Hoeneß der „Zeit“ sagte. „Ich habe teilweise Tag und Nacht gehandelt, das waren Summen,die für mich heute auch schwer zu begreifen sind, diese Beträge waren schon teilweise extrem.“ Angeblich sollen es Umsätze im dreistelligen Millionenbereich geworden sein.
Genaueres wird in der Anklageschrift stehen, die bis heute geheim gehalten wird. Dies liegt am Steuergeheimnis, das vor einem Prozess Veröffentlichungen untersagt. Doch Details sickerten schon durch. Und von diesen Details hat es besonders die Summe in sich, die Hoeneß angeblich über sein Schweizer Konto dem deutschen Finanzamt hinterzogen haben soll: Bei 3,5 Millionen Euro soll der Steuerschaden nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ liegen.
Weil der Bundesgerichtshof festgelegt hat, dass ab einer Million Euro Steuerschaden Haft ohne Bewährung folgen muss, scheint die Konsequenz klar: Im Fall einer Verurteilung droht Hoeneß Gefängnis, bei einer in seinem Fall angeklagten schweren Steuerhinterziehung maximal zehn Jahre.
Doch ganz so simpel ist es nicht. Bei Milderungsgründen von besonderem Gewicht kann ein Verurteilter dem Gefängnis entgehen. Vor allem aber: Hoeneß hält seine im Januar 2013 erstattete Selbstanzeige, die normalerweise Straffreiheit bedeutet, für gültig. Die Staatsanwaltschaft sieht das nicht so. Ihrer Auffassung nach ist sie fehlerhaft und damit unwirksam.
Prozess wird wohl eher nüchtern
Der als strenger Richter geltende Vorsitzende Rupert Heindl wird mit seiner Kammer darüber entscheiden, ob er der Darstellung von Hoeneß oder der Auffassung der Staatsanwaltschaft folgen wird. Schon jetzt steht fest, dass alle Fakten auf den Tisch kommen: Die von Heindl geleitete Wirtschaftsstrafkammer macht grundsätzlich keine Absprachen.
Der von einem riesigen öffentlichen Interesse begleitete Prozess – binnen 27 Sekunden waren die 49 Presseplätze vergeben – dürfte trotz des für kernige Aussagen bekannten Angeklagten eher nüchtern ablaufen. Es wird um Zahlenreihen gehen, die belegen, welche Kontobewegungen es gab und was genau in der Selbstanzeige von Hoeneß stand.
Für Hoeneß ist die kommende Woche von existenzieller Bedeutung. Privat wegen der drohenden Konsequenzen auch für seine Frau und Kinder: Den Gedanken an eine Inhaftierung könne er deshalb „nicht zulassen“, sagt er. Und auch mit Blick auf den FC Bayern müsste er Konsequenzen fürchten: Bisher hat der Steuerfall die Fans und Sponsoren eher zusammenrücken lassen. Doch bei einer Verurteilung könnten die großen FC-Bayern-Anteilseigner Adidas, Audi und Allianz Hoeneß schnell fallen lassen.
Fall Pischetsrieder weckt Hoffnungen
Hoffnungen bei Hoeneß könnte indes womöglich der Fall des früheren BMW-Chefs Bernd Pischetsrieder wecken. Dieser war 2011 wegen des Vorwurfs, 235.000 Euro an Einkommenssteuer hinterzogen zu haben, angeklagt worden. Das Verfahren, bei dem Heindl zwar nicht den Vorsitz hatte, aber zu den Richtern zählte, wurde gegen eine Geldauflage eingestellt – das Gericht sah die Schuld beim Steuerberater Pischetsrieders. Auch im Fall Hoeneß soll es ein Versagen des Steuerberaters gegeben haben, dieser soll die Selbstanzeige fehlerhaft formuliert haben. Allerdings ging das Gericht bei Pischetsrieder davon aus, dass er gar nichts von einer Steuerhinterziehung gewusst hatte – Hoeneß hingegen wusste davon.
Eher erschrecken müsste Hoeneß Heindls' Strafmaß in seinem letzten größeren Steuerfall. Im vergangenen Jahr verurteilte er einen Unternehmer aus Neuötting zu fünf Jahren und zehn Monaten Haftstrafe. Dessen Steuerhinterziehung lag mit einer Million Euro deutlich unter den 3,5 Millionen Euro, die Hoeneß hinterzogen haben soll. Aber bei dem Mann kamen die Vergehen Insolvenzverschlepppung und vorsätzlicher Bankrott hinzu.
Heindl soll knallhart sein
In den Münchner Boulevard-Zeitungen wird Heindl als knallhart beschrieben. Aufhänger dafür ist der Fall einer 75-Jährigen, die er trotz ihres Alters für drei Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis steckte. Die Frau hatte eine Unternehmerin um 250.000 Euro betrogen.
Die größte Aufgabe für den Richter dürfte im Hoeneß-Fall darin liegen, am Ende dieses Verfahrens, das von Justiz und Politik wie sonst fast kein Steuerfall beobachtet wird, ein Urteil zu fällen, das einer Revision Stand hält. Denn wie in großen Verfahren üblich, ist davon auszugehen, dass entweder die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft in die Revision geht.
Falls sein Urteil vor dem Bundesgerichtshof rechtskräftig wird, kann der noch vor einer langjährigen Richtertätigkeit stehende Jurist auf einen weiteren Karriereschub hoffen. Falls der Bundesgerichtshof am Ende aber Mängel in seiner Urteilsbegründung feststellen sollte und das Verfahren neu aufgerollt werden muss, wäre dies auch eine Pleite für Heindl.