Der Fiskus schaut bei einem Spielgewinnen in die Röhre? Das stimmt nicht ganz. Wann und wie ein Lottogewinn versteuert werden muss, erklären Finanzexperten.
Hamburg. Klassisches 6 aus 49, Lotto im Internet, Sportwetten und Euro-Jackpot: Die Auswahl für Glücksspiel-Fans ist gewaltig. Doch die Vorfreude auf einen Gewinn wird getrübt, wenn man sich vorstellt, dass auch auf Erlöse aus dem Lottospielen Steuern gezahlt werden müssen. Dabei ist die Lage, wie bei allen Steuern in Deutschland, etwas vertrackt.
Die Wettzentrale, ein nach eigenen Angaben unabhängiges „Sportwettenportal für Wettanfänger und Freunde erfolgreicher Sportwetten“, weist darauf hin, dass in Deutschland Lottogewinne nicht direkt, wohl aber die weiteren Erlöse aus ihnen versteuert werden müssen.
Marcus Christ, Experte von Lottoland, sagte dem Portal, dass in Deutschland im Gegensatz zu den USA Gewinne aus Glücksspielen grundsätzlich steuerfrei seien. Das bedeute, dass auch auf Gewinne aus ausländischen Lotterien keine Steuern zu zahlen seien. Der Mannheimer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Walter Okon sagte: „In der deutschen Einkommensteuer sind die Spielgewinne keiner Einkunftsart zugeordnet, insbesondere fallen diese nicht unter den Auffangtatbestand des Paragrafen 22 des Einkommenssteuer-Gesetzes.“
Aber: „Die volksmundliche Behauptung, Spielgewinne seien steuerfrei, ist steuerrechtlich nicht korrekt: Denn steuerfrei können nur Einkünfte sein, die einer Einkunftsart (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG) zugeordnet sind. Vielmehr sind Spielgewinne in Deutschland „nicht steuerbar“, weil sie aus keiner regelmäßigen Quelle sprudeln. Dieser steuertheoretische Unterschied ist in der Praxis aber quasi irrelevant.“ Wer mit dem Gewinn Kapital erzielt, also beispielsweise Zinsen erhält, muss diese aber versteuern.