Holmes wird beschuldigt, in der Nacht zum 20. Juli 2012 in einem Kino in Aurora nahe Denver wahllos in das Publikum gefeuert zu haben. Bei dem Blutbad wurden zwölf Menschen getötet und 70 weitere verletzt.

Centennial. Der mutmaßliche Kino-Amokläufer von Aurora in den USA darf auf nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit plädieren. Das Gericht von Centennial im US-Bundesstaat Colorado nahm am Dienstag das Plädoyer von James Holmes an, der im Juli 2012 bei der Premiere eines „Batman“-Films zwölf Menschen erschossen haben soll. Richter Carlos Samour ordnete an, Holmes vorübergehend in eine staatliche Psychiatrie in Pueblo einzuweisen.

Die Untersuchung des Geisteszustandes des 25-Jährigen soll den Angaben zufolge in zwei Monaten beendet sein. Das Ergebnis soll dann bei einer Anhörung am 2. August bewertet werden. Samour erklärte, er werde sich „aggressiv“ dafür einsetzen, dass der auf den 3. Februar 2014 verschobene Termin für den Prozessauftakt eingehalten werde. Ursprünglich hatte die Hauptverhandlung bereits am 5. August beginnen sollen.

Auf Anordnung des Richters soll außerdem ein von Holmes an seine Psychotherapeutin geschicktes Paket am kommenden Montag der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden. Es soll ein Heft enthalten, in dem sich möglicherweise Notizen zu dem geplanten Angriff befinden. Die Therapeutin hatte das Paket nie gesehen, das drei Tage nach dem Amoklauf an der Medizinischen Fakultät der Universität von Colorado einging.

Holmes wird beschuldigt, in der Nacht zum 20. Juli 2012 in einem Kino in Aurora nahe Denver wahllos in das Publikum gefeuert zu haben. Bei dem Blutbad wurden zwölf Menschen getötet und 70 weitere verletzt. Außerdem muss er sich wegen des Besitzes von Sprengstoff verantworten, mit dem er seine Wohnung präpariert hatte.

Holmes' Anwälte hatten angeboten, dass sich ihr Mandant schuldig bekennen könnte, wenn ihm ein Todesurteil erspart bliebe. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies aber ab und kündigte an, in dem Prozess die Todesstrafe zu fordern. Daraufhin plädierte die Verteidigung Mitte Mai auf unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit. Richter Samour ließ damals aber zunächst offen, ob er dem Antrag zustimmt.

Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass Holmes bei seiner Tat während der Vorführung des Batman-Films „The Dark Knight Rises“ im vollständigen Besitz seiner geistigen Kräfte war. Dafür spreche nicht zuletzt die genaue Vorbereitung des Verbrechens.