Ein Hobby-Gärtner betrieb zwei Jahre lang eine illegale Cannabisplantage in seiner Wohnung. Als das Geschäft aufflog, wurde auch die Manipulation des Stromzählers bekannt.
Hamm. Wer seinen Stromzähler so manipuliert, dass er unbegrenzt Strom ohne Berechnung abzapfen kann, muss bei einer Entdeckung nachzahlen. Wie das OLG Hamm betonte, darf der Stromanbieter den Verbrauch einfach schätzen. Für die aufwändige Technik einer illegalen Cannabisplantage wurden daher für drei Jahre mehr als 50.000 Euro veranschlagt.
Ein Mann hatte im Jahr 2007 eine Wohnung gemietet, die er nur für einen einzigen Zweck benötigte: Er richtete dort eine Cannabisplantage ein. Seine wertvollen Pflanzen aber brauchten angenehmes Klima und spezielle Beleuchtung. Dafür wurde viel Strom benötigt – vermutlich zu viel, um eine normale Wohnnutzung vortäuschen zu können.
Der Mann manipulierte schließlich den Stromzähler. 2009 flog das florierende Unternehmen jedoch auf und die Polizei stand vor der Tür. Die Beamten beschlagnahmten nicht nur die illegalen Pflanzen, sondern legten auch eine Liste der stromverbrauchenden Geräte an. Der Stromanbieter schickte dem Mieter daraufhin eine Rechnung in Höhe von rund 50.000 Euro. Diese muss der eifrige Hobby-Gärtner jetzt begleichen.