Erst kam seine Ex-Frau auf freien Fuß, nun will auch Marc Dutroux vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Formal erfüllt er die Voraussetzungen.
Brüssel. Der belgische Kindermörder Marc Dutroux hat seine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis beantragt. Der zu lebenslanger Haft Verurteilte habe bereits am Donnerstag einen Antrag eingereicht und vorgeschlagen, mit einer elektronischen Fußfessel überwacht zu werden. Das sagte ein Sprecher der Strafbehörden am Freitag im belgischen Radiosender RTBF. Dutrouxs Erfolgsaussichten gelten aber als begrenzt: Zwar erfüllt der 55-Jährige formal die Voraussetzungen, allerdings dürfte die Regierung eine baldige Freilassung verhindern.
Dutroux ist der bekannteste und am meisten gefürchtete Verbrecher Belgiens. Er hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt und gefoltert, vier von ihnen starben. Dutroux war 2004 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wurden Mord, Entführung, Vergewaltigung, Folter und Drogenhandel zur Last gelegt. Derzeit sitzt Dutroux in einem Gefängnis im südbelgischen Nivelles.
Vor rund zwei Wochen war Dutrouxs Ex-Frau Michelle Martin, die als Mittäterin eine Haftstrafe von 30 Jahren absitzen sollte, unter Auflagen vorzeitig auf freien Fuß gekommen. Dies hatte in ganz Belgien Empörung und Proteste ausgelöst.
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Die Prüfung des Falls werde mehrere Monate dauern, sagte der Behördensprecher. Theoretisch könnte der Kindermörder und verurteilte Vergewaltiger von April 2013 an freikommen. Nach belgischem Recht ist eine vorzeitige Entlassung möglich, wenn der Täter mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt ist. Dutroux erfülle diese Voraussetzung, weil in sechs Monaten ein Drittel seiner wahrscheinlichen Strafe bei durchschnittlicher Lebenserwartung vorüber sei, hieß es.
2004 hatte das Gericht als Urteil „lebenslang“ plus eine Strafe von zehn Jahren verhängt, über die die Regierung entscheidet. Das bedeutet, die belgische Regierung könnte den im Volk verhassten Kinderschänder im Gefängnis behalten, selbst wenn die vorzeitige Entlassung genehmigt würde, berichteten belgische Medien. Dutrouxs Anwalt Ronny Baudewijn sagte dem Radiosender RTBF, er erwarte keine positive Entscheidung der Behörden.
Die Regierung hatte erst in der vergangenen Woche nach Protesten eine Änderung der Rechtslage auf den Weg gebracht – diese wird aber lediglich für künftige Fälle gelten und nicht rückwirkend.
Familien und Anwälte der Opfer fürchten nun, dass Dutroux eines Tages wieder das Gefängnis verlassen könnte. Der Vater eines der ermordeten Mädchen, Jean Denis Lejeune, sagte dem Sender RTL: „Ich bin nicht überrascht.“ Er appellierte an die Behörden, Dutroux in Haft zu behalten und die Gesetze zu verschärfen. (dpa)