Schettino darf seinen Heimatort jedoch nicht verlassen. Dem Kapitän wird vorgeworfen, für den Tod von Passagieren verantwortlich zu sein.

Rom. Der Kapitän des vor der italienischen Insel Giglio havarierten Kreuzfahrtschiffs „Costa Concordia“ steht nicht länger unter Hausarrest. Eine Richterin hob die Maßnahme gegen Francesco Schettino am Donnerstag auf. Allerdings darf er seinen Heimatort nahe Neapel während der Ermittlungen nicht verlassen, ordnete Valeria Montesarchio in ihrem Richterspruch an. Schettino wird vorgeworfen, für den Tod von Passagieren verantwortlich zu sein und die „Costa Concordia“ verlassen zu haben, als sich noch zahlreiche Urlauber und Besatzungsmitglieder an Bord befanden. Das Kreuzfahrtschiff war am 13. Januar mit etwa 4.200 Passagieren und Besatzungsmitgliedern an Bord auf einen Felsen gelaufen und gekentert. 32 Menschen kamen dabei ums Leben.

Schettino beteuerte, dass das Riff nicht auf der Navigationskarte verzeichnet gewesen sei – obwohl der im Meer aufragende Felsen in der Region als Landmarke gilt. In einer für seine Anwälte bestimmten Notiz verteidigte der Kapitän seine Entscheidung, die „Costa Concordia“ nach der Kollision verlassen zu haben, wie die italienische Nachrichtenagentur ANSA berichtete. Dabei berief sie sich auf ein Dokument, das noch am Donnerstagabend im italienischen Fernsehen verlesen werden sollte.

+++Datenschreiber der "Costa Concordia" defekt+++

Er sei kein Feigling, habe Schettino demnach in der Stellungnahme geschrieben. Außerdem lobe er darin seine schnelle und geistesgegenwärtige Reaktion, die eine weitaus größere Zahl von Todesopfern verhindert habe, meldete ANSA weiter. Zuvor hatte er erklärt, er habe das kenternde Schiff in Richtung Hafen geführt, um die Evakuierung einfacher zu machen. In der jüngsten Notiz erklärte er den Angaben zufolge, das Schiff „aus reinem Instinkt heraus“ rasch aus der Gefahrenzone gelenkt zu haben.

Augenzeugen berichteten hingegen, sie hätten Schettino am Ufer gesehen, während zahlreiche Passagiere an Bord der „Costa Concordia“ auf Rettung gewartet hätten. Klarheit könnte ein Expertengutachten bringen, das in zwei Wochen einem Gericht vorgelegt werden soll.

(dapd/abendblatt.de)