Das Land NRW hatte geklagt, weil Hagens seinen Professorentitel ohne den Hinweis führte, dass er chinesisch ist. Er bekam Recht.
Münster. Späte Genugtuung für Gunther von Hagens: Der umstrittene Leichenpräparator durfte seinen chinesischen Professorentitel in Deutschland ohne Einschränkungen führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht dem 67-Jährigen am Donnerstag bestätigt. Der Erfinder der Leichenschau „Körperwelten“ war 1999 in China zum Gastprofessor ernannt worden. Das damals zuständige Wissenschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen hatte von Hagens angewiesen, den Titel nur mit einem Hinweis auf diese Herkunft zu benutzen. Weil er sich nicht daran hielt, kam es zu einer Prozessserie. Vom Vorwurf des Titelmissbrauchs war von Hagens bereits freigesprochen worden. Weil er sich aber weiter als Hochstapler diffamiert sah, zog er gegen das Ministerium vor Gericht. (dpa)