Die Zwillinge forderten trotz einer Einigung aus dem Jahr 2008 noch mehr Geld von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg. Das Gericht entschied dagegen.
San Francisco. Aus der Traum: Die Vorstellung eines Milliardärs-Dasein müssen die zwei ehemaligen Kommilitonen des Facebook-Gründers Mark Zuckerberg jetzt endgültig hinter sich lassen. Die durch den Kinofilm „The Social Network“ berühmt gewordenen Zwillinge Cameron und Tyler Winklevoss sind am Montag vor einem kalifornischen Gericht mit ihrem Versuch gescheitert, einen Vergleich aus dem Jahre 2008 zu annullieren, der ihnen damals 65 Millionen Dollar eingebracht hatte. Sie hofften, erheblich mehr Geld herausschlagen zu können.
Die Winklevoss-Zwillinge hatten zu Studienzeiten ihren Kommilitonen Zuckerberg als Programmierer für eine eigene Website engagiert, die sie zusammen mit ihrem Partner Divya Narendra aufbauen wollten. Zuckerberg, so behaupten die Winklevoss-Brüder, habe ihnen jedoch ihre Idee gestohlen und klammheimlich sein eigenes soziales Netzwerk namens Facebook aufgezogen. Das ist heute ein Unternehmen mit einem geschätzten Wert von mehr als 50 Milliarden Dollar.
Zuckerberg ließ sich 2008 auf einen Vergleich ein, um den Streit aus der Welt zu räumen. Damals bekamen die Zwillinge 20 Millionen Dollar in bar und 45 Millionen Dollar in Aktien zugebilligt. Die Winklevoss-Brüder wollten den Vergleich jedoch später rückgängig machen: Sie führten an, die Gegenseite habe sie über den wahren Wert von Facebook getäuscht und sie hätten deshalb eine viel zu niedrige Summe erhalten. Deshalb wollten sie den Vergleich annullieren lassen und hätten laut einem früheren Interview auch einen Prozess gegen Zuckerberg in Kauf genommen – in der Hoffnung, ihre Plagiatsvorwürfe vor Gericht durchsetzen zu können und vielleicht ein vielfaches der Vergleichssumme einzustreichen.
Das dreiköpfige Berufungsgericht in San Francisco wies die Sichtweise jedoch zurück und sprach von einem „vorteilhaften Deal“, den die Kläger damals mit Hilfe eines ganzen Teams aus Anwälten und Finanzberatern ausgehandelt hätten. „Aus irgendwelchen Gründen wollen sie nun aussteigen“, schrieb der Vorsitzende Richter Alex Kozinski in der Urteilsbegründung. „Wie schon das Bezirksgericht sehen wir aber keinen Grund dafür, das zu gestatten. An irgendeinem Punkt muss ein Rechtsstreit enden. Und der Punkt ist jetzt erreicht.“
Ohnehin haben die Ex-Kommilitonen weit mehr als die ursprünglich veranschlagten 65 Millionen Dollar in der Tasche. Denn die Aktien, die sie erhielten, sind kräftig im Wert gestiegen. Mittlerweile ist von bis zu 150 Millionen Dollar die Rede, die die Kläger ihr Eigen nennen dürfen. Der Wert von Facebook war damals mit 15 Milliarden Dollar angesetzt worden. Mittlerweile reißen sich Investoren wie die US-Investmentbank Goldman Sachs um Anteile, was den Wert steil nach oben getrieben hat.
Die Zwillinge hatten mit Zuckerberg an der Elite-Uni Harvard studiert und traten 2008 als Ruderer für die USA bei den Olympischen Spielen in Peking an. Der Streit um die Gründung von Facebook stand auch im Mittelpunkt des Films „The Social Network“. (dpa)