Mit dem Geständnis wollte der Angeklagte eine Vernehmung des Opfers vor Gericht verhindern. Dem Mann droht eine 15 Jahre lange Haft.
Essen/Bottrop. Mit einem umfassenden Geständnis hat am Montag am Landgericht Essen der Prozess gegen einen 42 Jahre alten Mann wegen Verschleppung und sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Jungen begonnen. Der Angeklagte sagte aus, im August den in Bottrop am Straßenrand stehenden Jungen in sein Auto gezerrt zu haben. Insgesamt dreimal habe er ihn dann missbraucht und dabei aufgelöstes Kokain injiziert.
Der bereits wegen sexueller Delikte vorbestrafte Mann hatte sich vor der Tat Kokain besorgt und war nach dem Drogenkonsum erregt. "Ich wollte Sex in der Realität erleben“, sagte der 42-Jährige. Mit einem Messer habe er den Jungen bedroht, in sein Fahrzeug gezerrt und sei zu einem Parkplatz in ein Waldstück gefahren. Dort verabreichte er ihm zum ersten Mal Kokain und verging sich an dem Jungen. „Ich habe versucht, ihn zu beruhigen, dass wenn er tut, was ich ihm sage, ihm nichts passiert“, sagte der Angeklagte. Anschließend sperrte er ihn in den Kofferraum und verschaffte sich in Essen weitere Drogen.
Freilassung am Morgen
Auf einem anderen Parkplatz injizierte er dem Jungen erneut Kokain und verging sich zum zweiten Mal an ihm. Danach brachte er den 13-Jährigen in seine Wohnung, verriegelte die Tür und missbrauchte ihn ein drittes Mal. Trotz seiner Erkrankung mit Hepatitis C habe er beim ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht daran gedacht, dass er sein Opfer anstecken könnte. „Es tut mir alles so leid“, sagte der Angeklagte. Am nächsten Morgen ließ der 42-Jährige den Jugendlichen frei. Am Abend desselben Tages wurde er von der Polizei festgenommen.
Mit dem Geständnis wollte der Angeklagte nach Angaben seiner Verteidigerin eine Vernehmung des Opfers vor Gericht verhindern. „Mein Mandant ist sich bewusst, dass er mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen hat“, sagte die Rechtsanwältin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft droht dem Mann eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Maximal müsse er mit 15 Jahren Haft rechnen, sagte Staatsanwalt Wolfgang Schmidt.
Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung
Darüber hinaus will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass gegen den Angeklagten eine Sicherungsverwahrung verhängt wird. Da er bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen sexueller Delikte verurteilt wurde, unter anderem seine Schwester missbraucht und einen Jungen mit Hepatitis C infiziert hatte, sei der 42-Jährige ein Wiederholungstäter, hieß es. Das würde bedeuten, dass der Mann auch nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe auf unbestimmte Zeit nicht wieder auf freien Fuß kommt. Ein Gutachter soll Fragen nach der Schuldfähigkeit und einer möglichen Sicherheitsverwahrung nun klären.
Ob der Angeklagte während der Taten auch beabsichtigte, seine Drohungen gegenüber dem Opfer wahr zu machen und den Jungen umzubringen, ließ sich am ersten Verhandlungstag nicht klären. In der polizeilichen Vernehmung hatte er noch angegeben, Gedanken an eine Tötung verworfen zu haben, weil er eine Beziehung zu dem Jungen aufgebaut habe. Dies wollte der 42-Jährige am Montag nicht wiederholen. Eine Polizistin, die den 13-Jährigen nach der Tat vernommen hatte, sagte aus: „Er wirkte gefasst, aber ihm war deutlich anzumerken, welche Todesangst er durchgemacht hat.“
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 16. Dezember angesetzt. Ob dann bereits mit einem Urteil zu rechnen ist, ist noch unklar.